Expertenrat

Baukindergeld: Welches Datum gilt für die Berechnung des Einkommens?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Robert S. am 21.10.2019 

Wir haben im September 2019 den Notarvertrag für den Kauf eines Neubau REHs vom Bauträger unterschrieben. Vsl. können wir Anfang 2020 einziehen. Welches Datum gilt für die Berechnung des Einkommens? Der Notarvertrag (dann zählt Einkommen 2016/2017) oder Einzug der gesamten Familie (dann 2017/2018). Bei uns steht und fällt die Förderung mit diesem Unterschied.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Es zählt also für das Einkommen weder das Datum des Kaufvertrags, noch das Einzugsdatum, sondern das Datum des Baukindergeld-Antrags.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung