Expertenrat

Wenn ich 2020 die 700 Euro einzahle, kann ich dann im Januar 2021 den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 70 Euro stellen?

Unser Experte Bausparkasse Schwäbisch Hall AG antwortet

Frage von Georg G. am 10.02.2020 

Wenn ich in 2020 pro Person die 700 € einzahle, kann ich dann im Januar 2021 den  WOP-Antrag für 70 € stellen oder geht das erst im Januar 2022? 

Antwort von Bausparkasse Schwäbisch Hall AG 

Die neue Wohnungsbauprämie erhalten Sie erst für das Förderjahr 2021. Also ab 01.01.2021 den Betrag von 700 Euro einzahlen und dann die WOP ab dem 01.01.2022 beantragen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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