Expertenrat

Werden Elterngeld und Mutterschaftsgeld bei der Einkommensgrenze für das Baukindergeld mit angerechnet?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Vera D. am 13.01.2019 

Wird Elterngeld und Mutterschaftsgeld bei der Prüfung der Einkommensgrenze für das Baukindergeld mit angerechnet? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Für die KfW sind beim Baukindergeld nur die Einkommensteuerbescheide relevant. Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind zwar selbst steuerfrei, fließen aber in die Steuererklärung mit ein und werden somit indirekt angerechnet.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung