Wird Elterngeld und Mutterschaftsgeld bei der Prüfung der Einkommensgrenze für das Baukindergeld mit angerechnet?
Für die KfW sind beim Baukindergeld nur die Einkommensteuerbescheide relevant. Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind zwar selbst steuerfrei, fließen aber in die Steuererklärung mit ein und werden somit indirekt angerechnet.
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