Expertenrat

Kann der Vater (bei getrennten Eltern) nach Umzug des Kindes Ansprüche beim Baukindergeld geltend machen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Matthias W. am 02.02.2022 

Meine Frau und ich haben 2/2020 ein Haus gekauft. Zu diesem Zeitpunkt hat die Tochter meiner Frau (ich Stiefvater) noch bei uns gelebt und wurde bei der Antragsstellung für das Baukindergeld natürlich auch berücksichtigt. Ein halbes Jahr später zog die Tochter dann zum Kindsvater. Kann dieser nun Ansprüche geltend machen an dem Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

In der Regel nicht. Das Baukindergeld wird gewährt für den Haushalt, in dem das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung gemeldet ist und seinen Lebensmittelpunkt hat. Das ist in diesem Fall Ihr Haushalt gewesen. Der Zuschuss selbst wird dann für die geförderte Immobilie gezahlt, also Ihr Haus. Darüber hinaus wird jedes Kind nur einmal gefördert. Anspruch auf Baukindergeld hat der andere Elternteil also nicht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung