Meine Frau und ich haben 2/2020 ein Haus gekauft. Zu diesem Zeitpunkt hat die Tochter meiner Frau (ich Stiefvater) noch bei uns gelebt und wurde bei der Antragsstellung für das Baukindergeld natürlich auch berücksichtigt. Ein halbes Jahr später zog die Tochter dann zum Kindsvater. Kann dieser nun Ansprüche geltend machen an dem Baukindergeld?
In der Regel nicht. Das Baukindergeld wird gewährt für den Haushalt, in dem das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung gemeldet ist und seinen Lebensmittelpunkt hat. Das ist in diesem Fall Ihr Haushalt gewesen. Der Zuschuss selbst wird dann für die geförderte Immobilie gezahlt, also Ihr Haus. Darüber hinaus wird jedes Kind nur einmal gefördert. Anspruch auf Baukindergeld hat der andere Elternteil also nicht.
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