Kann ich Baukindergeld auch erhalten, wenn ich bereits ein Grundstück erworben haben und Eigentümer des Grundstücks bin, mit dem Bau jedoch noch nicht begonnen habe?
Grundstückseigentum steht dem Baukindergeld nicht im Wege, es fällt nicht unter die Voreigentumsregelung. Damit die Förderung in Frage kommt, muss die Baugenehmigung noch in diesem Jahr erteilt werden.
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