Expertenrat

Wir bauen mit meinen Eltern ein Doppelhaus. Wie müssen wir das Grundstück aufteilen, damit das Baukindergeld möglich ist?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Viktoria S. am 27.09.2020 

Meine Eltern haben ein Grundstück gekauft. Dort bauen wir gemeinsam ein Doppelhaus. Die Doppelhaushälfte meiner Eltern ist in zwei Wohnungen aufgeteilt (oben zieht meine Schwester mit Kind ein, unten ziehen die Eltern ein) und mein Mann und ich (+3 Kleinkinder) werden die andere Doppelhaushälfte ziehen. Die Häuser / Wohnungen gehören jeweils zu 100% der Partei, die dort einziehen. Das wird auch so im Grundbuch stehen. Mein Vater möchte jedoch das Grundstück ungern jetzt aufteilen oder „vererben“, da er es bezahlt hat. Ist dann überhaupt ein Baukindergeldantrag möglich? Oder müsste uns das Grundstück auch gehören? Wenn ja, zu wie viel Prozent?

Antwort von aktion pro eigenheim 

In Deutschland ist eine Trennung von Grundstück und Immobilie nicht möglich. Als Eigentümer Ihrer Doppelhaushälfte können Sie deshalb nur dann ins Grundbuch eingetragen werden, wenn entweder das Grundstück geteilt wird oder Sie zusammen mit den Eltern und der Schwester eine Eigentümergemeinschaft bilden und eine entsprechende Teilungserklärung vorliegt. Sonst liegen Grundstück und Immobilie im Eigentum Ihrer Eltern bzw. Ihres Vaters und das Baukindergeld ist für Sie nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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