Meine Eltern haben ein Grundstück gekauft. Dort bauen wir gemeinsam ein Doppelhaus. Die Doppelhaushälfte meiner Eltern ist in zwei Wohnungen aufgeteilt (oben zieht meine Schwester mit Kind ein, unten ziehen die Eltern ein) und mein Mann und ich (+3 Kleinkinder) werden die andere Doppelhaushälfte ziehen. Die Häuser / Wohnungen gehören jeweils zu 100% der Partei, die dort einziehen. Das wird auch so im Grundbuch stehen. Mein Vater möchte jedoch das Grundstück ungern jetzt aufteilen oder „vererben“, da er es bezahlt hat. Ist dann überhaupt ein Baukindergeldantrag möglich? Oder müsste uns das Grundstück auch gehören? Wenn ja, zu wie viel Prozent?
In Deutschland ist eine Trennung von Grundstück und Immobilie nicht möglich. Als Eigentümer Ihrer Doppelhaushälfte können Sie deshalb nur dann ins Grundbuch eingetragen werden, wenn entweder das Grundstück geteilt wird oder Sie zusammen mit den Eltern und der Schwester eine Eigentümergemeinschaft bilden und eine entsprechende Teilungserklärung vorliegt. Sonst liegen Grundstück und Immobilie im Eigentum Ihrer Eltern bzw. Ihres Vaters und das Baukindergeld ist für Sie nicht möglich.
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