Unser Sohn und unsere Schwiegertochter haben unser Haus von uns abgekauft. Eigentümer sind beide zu je 50 Prozent. Ein Verkauf von Eltern in gerader Linie ist nicht mehr förderfähig. Wie sieht es aber aus, wenn wie hier die Hälfte des Hauses der Schwiegertochter gehört, die ja nicht in direkter Linie mit uns verwandt ist?
Die KfW schließt die Förderung für den Erwerb von Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) aus. Sofern Sie beide im Haus wohnen, können Sie das Baukindergeld daher vermutlich nicht beantragen. Ausnahmen hat die KfW in diesem Fall nicht vorgesehen.
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