Ich möchte im Februar ein Haus kaufen welches aktuell vermietet ist. Wir haben mit Abschluss des Kaufvertrages einen Aufhebungsvertrag vereinbart sodass der aktuelle Mieter bis Ende des Jahres auszieht und wir diese Immobilie natürlich dann selbst beziehen möchte. Habe ich jetzt überhaupt Anspruch auf das Baukindergeld? Die Frist für diese Förderung endet Jahr nun am 31.03.21. Wir aber erwerben es vorerst im vermieten Zustand mit dem Willen natürlich es selbst zu nutzen, was aber erst nach Ablauf der Anspruchsfrist möglich ist.
Ja, das Baukindergeld ist dennoch möglich. Mit einem Kauf im ersten Quartal 2021 legen Sie sozusagen den Grundstein für die Förderung, das Datum im Kaufvertrag begründet Ihren Anspruch (Einhaltung der anderen Förderbedingungen vorausgesetzt). Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie dann nach Ihrem Einzug bei der KfW. Das ist bis 6 Monate nach Einzug, spätestens Ende 2023, möglich.
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