Von meinem Vater habe ich vergangenes Jahr mein Elternhaus per notarieller Übertragung/Überlassung und Auflassung, sowie seiner Schuldhafthaftentlassung hinsichtlich der Restschulden übernommen. Ich bewohne das Elternhaus seit ca. 2000 und habe Miete gezahlt, die praktisch ausschließlich zur Tilgung der Grundschuld verwendet wurde. Mein aktueller Kreditvertrag zur Übernahme der Restschuld, sowie die gezahlte Miete kommen bis auf ca. 30.000 EUR an den offiziellen Schätzwert des Hauses heran.
Mein Antrag auf Baukindergeld (Dez. 18) wurde nun abgelehnt, mit der Begründung dass Überlassungen, auch wenn diese nur teilweise unentgeltlich erfolgt, nicht gefördert würden.
Gibt es eine Möglichkeit diese formale Hürde zu nehmen und die Förderbedingungen zu erfüllen?
Die bereits gezahlte Miete nimmt in Ihrem Fall sicher einen großen Teil der Summe ein. Sie lässt sich allerdings nicht als Kaufpreis anrechnen. Hat die KfW Ihren Antrag abgelehnt, gibt es daher vermutlich keine Möglichkeit, diese Hürde zu umgehen. Wichtig zu wissen ist, dass die KfW einen Widerspruch Ihrerseits ausschließt. Befinden Sie sich noch in der Frist, können Sie daher lediglich einen neuen Antrag auf Baukindergeld stellen.
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