Wir bauen gerade ein Haus, dessen Baugenehmigung im November 2017 erteilt wurde. Die Baugenehmigung für die Garage wurde erst im Nachgang als Ergänzung zum Antrag von November 2017 genehmigt, sprich im Mai 2018. Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Beantragung von Baukindergeld?
Maßgebend für das Baukindergeld ist das Datum der Baugenehmigung für das Haus, so dass Sie wohl leider kein Baukindergeld erhalten werden.
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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