Ich habe eine Frage zum Baukindergeld. In einer Antwort auf die Frage von Jason T am 06.07.2018 schreiben sie, dass der Familienbegriff entscheidend ist und damit ein Geburtstag des Kindes entscheidend ist. Ist das noch so? Ich versteht das aktuelle Merkblatt der KFW anders und auch die telefonische Nachfrag ergab bei mir, dass wir keine Förderung erhalten. Ich habe als Single eine kleine 3 Zimmer Wohnung gekauft (finanziert) und wir haben jetzt nach der Geburt unserer Tochter ein Haus gekauft (Oktober 2018). Wie sehen Sie das?
Bitte beachten Sie das Datum der von Ihnen genannten Frage & Antwort: Zu diesem Zeitpunkt lagen nur die Eckpunkte des Ministeriums vor, die genauen Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld aber noch nicht. Dieser Familienbegriff spielt in den Förderbedingungen der KfW keine Rolle mehr. Für das Baukindergeld ist vielmehr entscheidend, dass der Haushalt zum Stichtag Hauskauf (Notartermin) kein weiteres Wohneigentum besitzt. Das ist bei Ihnen leider nicht der Fall, so dass die Förderung tatsächlich nicht in Frage kommt.
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