Expertenrat

Bekommen wir das Baukindergeld auch dann, wenn mein Mann bereits Miteigentümer einer Immobilie ist und wir neben einem leiblichen Sohn auch ein Pflegekind haben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Mareike H. am 20.08.2018 

Mein Mann und ich wollen dieses Jahr ein Haus bauen. Wir haben 2 Söhne, ein leibliches Kind und ein Pflegekind mit dauerhaftem verbleib bei uns. Mein Mann ist zu einem drittel Miteigentümer eines Hauses, das 2011 gekauft wurde. Ich habe noch kein Eigentum. Besteht der Anspruch auf Baukindergeld trotz dessen? Und wird der Förderbetrag für beide Kinder geltend gemacht? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das Baukindergeld soll Familien beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum (Neubau oder Bestandsimmobilie) unterstützen. Vermutlich erhalten Sie die Förderung für beide Kinder. Da solche Details jedoch noch nicht geregelt sind, können wir Ihnen aktuell keine sichere Antwort liefern. Gleiches betrifft auch die Tatsache, dass Ihr Mann bereits Miteigentümer einer anderen Immobilie ist. Bisher sind lediglich erste Eckdaten veröffentlicht. Ein Gesetz oder konkrete Förderrichtlinien gibt es leider noch nicht.


Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, sodass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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