Expertenrat

Zählt für den Antrag auf Baukindergeld das Umzugsdatum oder das Datum auf der Meldebestätigung?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Dennis G. am 21.11.2020 

Wir sind am 06.07.2020, nachweisbar durch einen Vertrag mit einem Umzugsunternehmen, mit unserer Tochter in unser Eigenheim eingezogen. Auf der Meldebestätigung steht als Datum des Einzugs jedoch der 01.07.2020. Können wir den Antrag auf Baukindergeld noch am 01.01.2021 stellen und gelten dann die Einkommen der Jahre 2018 und 2019?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das relevante Datum für den Antrag auf Baukindergeld ist das Datum auf der Meldebestätigung. Danach richtet sich die Frist für den Baukindergeld-Antrag. Sie können die Förderung also bis zum 31.12.2020 beantragen. Einzureichen sind dann die Steuererklärungen 2017 und 2018.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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