Wir werden vorraussichtlich im November 2019 in die im Januar 2019 gekaufte Immobilie einziehen können und uns ab da beim Einwohnermeldeamt anmelden können. Der Antrag wird ja spätestens 3 Monate nach Einzug gestellt. Wenn wir ihn im Januar 2020 stellen, welche Einkommensteuernachweise benötige wir? 2017 und 2018 (bezieht sich auf Antragsstellungsdatum) oder 2016 und 2017 (bezieht sich auf Einzugsdatum).
Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte
des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn Sie also im Januar 2020 Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen, müssen Sie die Einkommensteuerbescheide von 2017 und 2018 einreichen.
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