Aus dem Merkblatt ergibt sich, dass der notarielle Kaufvertrag bis zum 31.12.2020 unterzeichnet sein muss. Kann die Auflassung erst zum 1.1.2021 erfolgen oder muss das auch noch in 2020 sein?
Entscheidend für das Baukindergeld ist das Datum des Kaufvertrags. Ist dieser bis 31.12.2020 unterzeichnet, kommt die Förderung in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Die Auflassung kann später erfolgen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.