Expertenrat

Muss für das Baukindergeld auch die Auflassung noch 2020 erfolgen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Max D. am 14.09.2020 

Aus dem Merkblatt ergibt sich, dass der notarielle Kaufvertrag bis zum 31.12.2020 unterzeichnet sein muss. Kann die Auflassung erst zum 1.1.2021 erfolgen oder muss das auch noch in 2020 sein?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Entscheidend für das Baukindergeld ist das Datum des Kaufvertrags. Ist dieser bis 31.12.2020 unterzeichnet, kommt die Förderung in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Die Auflassung kann später erfolgen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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