Müssen bei einer verheirateten Patchworkfamilie beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sein, um das Baukindergeld für die jeweils eigenen Kinder beziehen zu können (nur eine Person ist momentan eingetragen, die andere hat aber auch ein Kind).
Nein, es müssen nicht beide Partner/Ehepartner im Grundbuch stehen. Wichtig ist, dass dem Haushalt mindestens 50 % am Wohneigentum gehören. Bitte beachten Sie aber, dass nur derjene den Antrag auf Baukindergeld stellen kann, der Eigentümer/Miteigentümer geworden ist. Die Kinder, die im Haushalt leben und gemeldet sind, werden natürlich trotzdem alle berücksichtigt, wenn die kindergeldberechtigte Person mit im Haushalt lebt.
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