Energieausweis

Energetischer Fingerabdruck Ihrer Immobilie

Wer wann einen Energieausweis braucht, regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Mit dem Dokument halten Eigentümer den energetischen Fingerabdruck ihres Hauses in der Hand, denn der Energieausweis zeigt, wie es um Bausubstanz und Energiebilanz bestellt ist.

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Foto: aktion pro eigenheim

Energieausweis
 
Sobald das Haus fertig gebaut ist, müssen Eigentümer:innen nach GEG 2020 einen Energieausweis erhalten. Für Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben
Sobald das Haus fertig gebaut ist, müssen Eigentümer:innen nach GEG 2020 einen Energieausweis erhalten. Für Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschriebenFoto: BMWi
Für Altbauten ist teilweise auch der Verbrauchsausweis erlaubt. Er basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser
Für Altbauten ist teilweise auch der Verbrauchsausweis erlaubt. Er basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch für Heizung und WarmwasserFoto: BMWi

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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Das müssen Bauherren, Hauskäufer und Immobilienbesitzer wissen
Unterschieden werden im Gebäudenergiegesetz (GEG 2020) grundsätzlich zwei Energieausweis-Varianten:

  • Der Verbrauchsausweis wird aus den Heizkosten und Warmwasserkosten der Bewohner erstellt. Maßgebend ist der Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Dieser Energieausweis kann schnell und günstig erstellt werden, allerdings lässt der Verbrauchsausweis nur begrenzt Rückschlüsse auf die Energiekosten zu, weil er vom Verbrauchsverhalten der Bewohner abhängig ist.
  • Für den Bedarfsausweis wird das komplette Haus inklusive Bausubstanz und Haustechnik analysiert. So zeigt dieser Energieausweis unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um die Energieeffizienz bestellt ist. Allerdings ist die Erstellung eines Bedarfsausweises auch deutlich aufwendiger und teurer. 


Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht, Eigentümer von Altbauten können meistens wählen. Nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Beide Energieausweis-Varianten sind zehn Jahre gültig.

Energieausweis für Neubauten
Sobald das Eigenheim fertig gebaut ist, muss der Eigentümer nach GEG einen Energieausweis für sein Haus erhalten, genauer gesagt einen Bedarfsausweis, der die energetischen Eigenschaften seines Hauses dokumentiert. Diesen Energieausweis muss er beispielsweise kontrollierenden Behörden auf Verlangen vorzeigen. Die bekannten Energieeffizienzklassen von A+ (geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch) zeigen, ob hohe oder niedrige Energiekosten zu erwarten sind.

Energieausweis ist Pflicht bei Vermietung und Verkauf
Wer sein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, muss den Energieausweis bei der ersten Besichtigung vorlegen und nach Abschluss des Vertrages dem Mieter oder Käufer als Original oder Kopie aushändigen. Auch in die Immobilienanzeige zur Vermietung oder zum Verkauf müssen die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis einfließen: die Art des Energieausweises (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis), der Energiekennwert, der mehrheitliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse. Diese Pflichten zur Vorlage des Energieausweises sowie zur Veröffentlichung der wichtigen Kenndaten in Immobilienanzeigen gelten nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Makler.

Wer stellt den Energieausweis aus?
Einen Verbrauchsausweis erhalten Hausbesitzer zum Beispiel bei ihrem Energieversorger oder Mess-Unternehmen. Den Bedarfsausweis stellt ein Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister oder Energieberater aus.


Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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