Momentan wohne ich bei meinen Eltern kostenfrei und habe am 20.07.2018 ein vollvermietetes Mehrfamilienhaus gekauft mit 10 Wohnungen. Nun wird das Elternhaus zu klein. Ich möchte in meine eigene Immobilie ziehen, da eine Wohnung frei wird. Wir sind 4 Personen. Ich habe 2 Kinder, die 2 Jahre alt sind. Habe ich trotzdem Anspruch auf das Baukindergeld, obwohl die restlichen 9 Wohnungen im Haus vermietet sind und ich erst jetzt am 01.10.2019 in die Immobilie einziehe?
Ja, auch für ein Mehrfamilienhaus ist Baukindergeld möglich. Beim Erwerb eines Mehrfamilienhaus kann der Eigentümer das Baukindergeld für die Wohneinheit beantragen, die er selbst (mit seinen Kindern) bewohnt. Berücksichtig werden nur die anteiligen Kosten der selbstgenutzten Wohnung. Die Berechnung der anteiligen Kosten der selbstgenutzten Wohnung erfolgt über die m².
Den Antrag auf Baukindergeld können Sie nach Ihrem Einzug innerhalb von 6 Monaten stellen, es gilt das Datum auf der Meldebescheinigung. Bitte beachten Sie, dass die anteiligen Kaufkosten höher als das Baukindergeld sein müssen.
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