Ausgehend von dem Merkblatt der KfW zum Baukindergeld, scheint der Familienbegriff ("Geburtstag des ersten Kindes") bzgl. des Ersterwerbs nicht zu greifen. Gibt es hierzu weitere Informationen?
Richtig, die Definition über den Familienbegriff gibt es nicht mehr beim Ersterwerb. Die Regelung beim Baukindergeld ist jetzt strenger ausgelegt: Gefördert wird der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau, von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.