Gehe ich recht in der Annahme, dass die Verschärfung im GEG 2023 nur für neu eingereichte Bauanträge ab dem 1.1.2023 gilt oder muss ich Sorge haben, dass mein Haus, das schon beantragt, aber noch nicht gebaut ist, unter die neuen Regelungen fällt?
Die geplanten Gesetzesänderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten für alle Bauanträge, die ab Inkrafttreten gestellt werden. Bereits gestellte Bauanträge sind davon nicht betroffen.
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