Expertenrat

Gilt die geplante GEG-Verschärfung nur für neue Bauanträge oder auch rückwirkend für andere Gebäude, die zwar beantragt, aber noch nicht gebaut sind?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Constantin  S. am 17.06.2022 

Gehe ich recht in der Annahme, dass die Verschärfung im GEG 2023 nur für neu eingereichte Bauanträge ab dem 1.1.2023 gilt oder muss ich Sorge haben, dass mein Haus, das schon beantragt, aber noch nicht gebaut ist, unter die neuen Regelungen fällt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die geplanten Gesetzesänderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten für alle Bauanträge, die ab Inkrafttreten gestellt werden. Bereits gestellte Bauanträge sind davon nicht betroffen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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