Expertenrat

Das Elternhaus gehört zu einem Drittel mir, wir wohnen seit Jahren darin. Ist das Baukindergeld möglich, wenn ich meinen Geschwistern das Haus abkaufe?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Bernd R. am 22.07.2020 

Hinsichtlich Baukindergeld (3 Kinder) habe ich eine Frage. Wir, meine Frau, ich und unsere drei Kinder, wohnen jetzt seit Jahren in meinem Elternhaus. Durch den Tod meiner Eltern (vor Jahren) gehört das Haus zu je einem Drittel (Erbengemeinschaft) meinem Bruder, meiner Schwester und mir. Ist das Erben bereits ein Ersterwerb? Besteht die Möglichkeit, dass ich mein Anteil an meine Geschwister verkaufe und tags darauf das komplette Haus kaufe um Anspruchsberechtigt für das Baukindergeld zu sein? Unser großes Kind wohnt noch bei uns und studiert (20Jahre), für sie erhalte ich auch Kindergeld. Zählt sie als drittes Kind oder fällt sie dabei heraus?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, auch Ihr Hauseigentum in der Erbengemeinschaft gilt als Voreigentum. Und auch, wenn Sie Ihren Anteil an die Geschwister verkaufen und danach das ganze Haus kaufen, ist das Baukindergeld leider nicht möglich. Der Kauf einer Immobilie, die schon vorher im Eigentum des Käufers stand, ist von der Förderung ausgeschlossen.

Die einzige Möglichkeit auf das Baukindergeld wäre, erst Ihren Anteil an der Erbengemeinschaft zu verkaufen oder zu übertragen und danach eine andere Immobilie zu kaufen. Dabei zählt das dritte Kind allerdings nicht, Kinder über 18 werden nicht gefördert.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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