Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Wir können Ihnen da leider keine Hoffnungen machen. Für alle Anträge auf Baukindergeld, die jetzt bei der KfW gestellt werden, gelten die ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld dann jetzt nicht mehr in Frage. Die Neuregelung bei der Förderung - kein Baukindergeld mehr für den ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2020 erteilt worden ist, kommt das Baukindergeld auf jeden Fall in Frage. Beantragen können ...
Antwort lesen »In der Regel sollte das nicht passieren, es sei denn, Sie ziehen dann auch in die neue Immobilie ein. Dann endet das Baukindergeld mit dem ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall ist der Steuerbescheid Ihres Partners nötig. Beim Baukindergeld wird nicht nur der Eigentümer, sondern der gesamte ...
Antwort lesen »Da Ihr Haushalt schon Wohneigentum besitzt, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Sie die ...
Antwort lesen »Nein, für erwachsene Kinder kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn die Kinder noch nicht 18 ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld ist in Ihrem Fall sogar aus zwei Gründen nicht möglich. Zum einen fördert die KfW keine kombinierten ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. In den FAQ der KfW heißt es dazu: "Sie können ein Grundstück erben oder geschenkt ...
Antwort lesen »Sie können Ihren Antrag auf Baukindergeld schon nach Ihrem Einzug stellen (wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen und umgemeldet sind). ...
Antwort lesen »Eine GbR ist eine Rechtsform für Unternehmen und gilt als Personengesellschaft, einen Antrag auf Baukindergeld können hingegen nur ...
Antwort lesen »Leider nein. Nach den neuen Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld ist der Immobilienkauf von Eltern nicht mehr förderfähig, so dass ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist eine Antragstellung beim Baukindergeld nur möglich, solange die Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind. In Einzelfällen kann ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld endet dann mit Ihrem Auszug. Sie sind verpflichtet, die KfW sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn Sie die Wohnung ...
Antwort lesen »Egal in welcher Vertragskonstellation - für einen Hauskauf von den Schwiegereltern ist das Baukindergeld seit dem 17.5.2019 nicht mehr ...
Antwort lesen »Wir sehen da leider keine Möglichkeit mehr für das Baukindergeld. Die neuen Förderbedingungen der KfW schließen den Kauf von Verwandten ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Häuser nicht als Wohnsitz nutzen können, ist das anteilige Eigentum an diesen Wohnimmobilien ein Ausschlusskriterium für ...
Antwort lesen »Ab dem 17.5.2019 gilt eine Frist von 6 Monaten, innerhalb derer Familien das Baukindergeld beantragen können (die Frist läuft ab dem Datum ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage, auch wenn Ihre Immobilie unbewohnt ist. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: ...
Antwort lesen »Dazu gibt es bisher keine Informationen oder Hinweise. Den akuellen Stand zum Baukindergeld im Mai 2019 finden Sie hier. Ein Ausweitung der ...
Antwort lesen »Letzteres ist richtig: Das Baukindergeld wird ab der positiven Prüfung und Auszahlungsbestätigung für 10 Jahre gezahlt. Wenn Sie also 2019 ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Nach den neuen Förderrichtlinien für das Baukindergeld kann der Antrag auf Baukindergeld künftig bis maximal 6 Monate ...
Antwort lesen »Beim Kauf einer vorher gemieteten Wohnung gilt das Datum des Kaufvertrags als Einzugsdatum, ab dann läuft die Antragsfrist. Ihre ...
Antwort lesen »Da können wir Ihnen leider keine Hoffnung machen. Zum einen gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung, zum anderen sind die ...
Antwort lesen »Nein, es müssen nicht beide Partner/Ehepartner im Grundbuch stehen. Wichtig ist, dass dem Haushalt mindestens 50 % am Wohneigentum gehören. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt beim Baukindergeld immer, dass die Kosten für den Immobilienerwerb höher sein müssen, als die Förderung. Bisher war der ...
Antwort lesen »Nein, die neuen Förderbedingungen der KfW für das Baukindergeld gelten für alle Anträge, die ab dem 17.5.2019 bei der KfW eingehen.
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Es müssen nicht beide Partner im Grundbuch stehen. Wichtig ist, dass dem Haushalt mindestens 50 % am Wohneigentum ...
Antwort lesen »Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Für einen Hauskauf 2018 hätte Ihre Tochter spätestens drei Monate nach dem ...
Antwort lesen »Damit die KfW die Einhaltung der Förderbedingungen prüfen kann, müssen die Angaben übereinstimmen. Deshalb gibt die KfW für die ...
Antwort lesen »Leider nein. Das Baukindergeld kommt nur in Frage, wenn der Haushalt kein Wohneigentum besitzt. Auch anteiliges Eigentum am Elternhaus gilt ...
Antwort lesen »Ja, unter diesen Rahmenbedingungen kommt das Baukindergeld in Frage. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Sofern Sie Ihren Kaufvertrag ...
Antwort lesen »Leider ist das Baukindergeld dann nicht möglich. Im Merkblatt der KfW heißt es, dass das Wohneigentum "gemäß Grundbucheintrag zu mindestens ...
Antwort lesen »Wir haben nochmal bei der KfW nachgefragt. Es ist tatsächlich kompliziert und kommt auf Kleinigkeiten an. Inzwischen ist es in den FAQ der ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld ist auch ohne Darlehen möglich. Die Art der Finanzierung spielt keine Rolle für den Zuschuss.
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Der Antragsteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden ...
Antwort lesen »Wir sehen da leider keine Chance für das Baukindergeld. Die Fristen und Termine (u. a. zum Zeitpunkt der Geburt berücksichtigter Kinder) ...
Antwort lesen »Das Erbbaurecht selbst sollte dem Baukindergeld nicht im Wege stehen. Solange das Haus, in das Sie einziehen, Ihre einzige Wohnimmobilie ...
Antwort lesen »Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass das Kind im Haus des Antragstellers lebt und dieser für das Kind auch kindergeldberechtigt ...
Antwort lesen »Aus Ihren Schilderungen entnehmen wir, dass Sie eine vorher gemietete Immobilie gekauft haben. In einem solchen Fall muss der Antrag auf ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW ist für das Baukindergeld nur relevant, wann der Immobilienkauf zustande kam. Wenn der Kaufvertrag im vorgesehenen ...
Antwort lesen »Ja, wichtig für das Baukindergeld ist das Datum Ihrer Baugenehmigung. Da Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, kommt die Förderung in Frage. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Mann keine Immobilie besitzt, kommt das Baukindergeld in Frage. Das Nießbrauchrecht steht der Förderung in dieser Konstellation ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Für das Baukindergeld werden nur die Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen wird es in dieser Konstellation schwierig mit dem Baukindergeld. Denn grundsätzlich ist es so, dass das Grundstück und ...
Antwort lesen »Nach Aussage der KfW ist der Rechtsweg eigentlich ausgeschlossen, weil es keinen Rechtsanspruch auf das Baukindergeld gibt. Die ...
Antwort lesen »Die von Ihnen zitierte Klausel trifft auf Ihren Fall nicht zu, denn Sie kaufen ja nicht Ihre Mietwohnung, sondern eine andere ...
Antwort lesen »Wir sehen da leider keine Chance auf das Baukindergeld. Da Sie den Antrag auf die Förderung schon vor dem Einzug gestellt haben, wird die ...
Antwort lesen »Das Einzugsdatum ist beim Baukindergeld genau geregelt - es ist das Datum, das auf Ihrer Meldebestätigung steht. Ab diesem Datum läuft die ...
Antwort lesen »Solange die Frist für das Baukindergeld (3 Monate ab Datum Meldebestätigung) bei Ihnen noch nicht abgelaufen ist, können Sie nach Auskunft ...
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