Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
In Ihrem Fall kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Erbe, Übertragung oder Kauf von Verwandten in gerader Linie sind von der ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Antrag auf Baukindergeld nach der Geburt des 2. Kindes stellen, ist die Förderung auch für beide Kinder möglich (Einhaltung ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen ist keine Bestätigung des anderen Elternteils nötig. Die KfW fordert allerdings zu den Standard-Nachweisen weitere ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind ...
Antwort lesen »Ja, auch beim Kauf eines Mehrfamilienhauses ist das Baukindergeld möglich (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Sie beantragen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld kommt für geerbte oder geschenkte Wohnimmobilien nicht in Frage.
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld in Frage kommt, hängt allgemein vom rechtzeitigen Verkauf einer vorhandenen Immobilie ab. Der Zuschuss ist nur dann ...
Antwort lesen »Voraussichtlich können Sie die Fördermittel beantragen. Ein Ausschluss für den Kauf in gerader Verwandtschaftslinie ist uns hier nicht ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie in diesem Fall Baukindergeld beantragen. Grund dafür ist die Umwidmung vom Nichtwohn- in ein ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie vermutlich kein Baukindergeld. Denn zum Stichtag, also an dem Tag, an dem Sie die Baugenehmigung für den Ausbau ...
Antwort lesen »Sofern Sie alle weiteren Anforderungen erfüllen, können Sie Baukindergeld beantragen. Nach Rücksprache mit der KfW ist das möglich, da Sie ...
Antwort lesen »Ansprechpartner für Ihr Anliegen gibt es beispielsweise beim Verband Privater Bauherren. VPB-Berater aus Ihrer Region finden Sie dabei über ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist es möglich, Baukindergeld zu beantragen. Denn Sie bauen ein neues Haus und haben Erbbaurecht für das Grundstück. Die ...
Antwort lesen »Baukindergeld können Sie nur dann beantragen, wenn zum Kaufzeitpunkt oder dann, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten, keine weitere ...
Antwort lesen »Nach der Antragsbestätigung haben Sie drei Monate Zeit, die geforderten Unterlagen nachzuweisen. Verpassen Sie diesen Zeitraum, erlischt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die alte Immobilie zu verkaufen, bevor Sie ein neues Haus kaufen. Um Baukindergeld beantragen zu können, ...
Antwort lesen »Sofern es sich um eine Umnutzung zum Wohnhaus handelt, ist in aller Regel ein Bauantrag erforderlich. Sonstige Arbeiten im Inneren der ...
Antwort lesen »Da es in Ihrem Fall um einen Verkauf unter Verwandten in gerader Linie geht, ist leider keine Förderung möglich. Anders wäre es, wenn Ihre ...
Antwort lesen »Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Sofern Ihr Haushalt [...] bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Antrag auf Baukindergeld erneut stellen. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich ohne Kenntnis über den ...
Antwort lesen »Voraussetzung für die Beantragung von Baukindergeld ist, dass Sie am Stichtag keine weitere Immobilie besitzen. Stichtag ist in Ihrem Fall ...
Antwort lesen »Das ist vermutlich nicht möglich. Denn auch nach einer Nachtragsgenehmigung ist der ursprüngliche Bauantrag ausschlaggebend für das ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich, sofern Sie die übrigen Antragsvoraussetzungen erfüllen. Welche das sind und wie Sie die Förderung bekommen, erklären ...
Antwort lesen »Ja. Denn ausschlaggebend ist in diesem Fall die Situation am Tag der Antragstellung - also spätestens 6 Monate, nachdem Sie mit Ihrer ...
Antwort lesen »Um Baukindergeld beantragen zu können, muss die neue Immobilie Ihr einziges eigenes Zuhause sein. Stichtag ist in diesem Fall der Tag, an ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn die KfW vergibt Zuschüsse für die energetische Sanierung über das Programm 430 an Eigentümer von Ein- und ...
Antwort lesen »Wenn Sie beide Wohneinheiten als Familie nutzen und alle die gleiche Meldeadresse haben, sollte das Baukindergeld auch in Frage kommen, ...
Antwort lesen »Wenn Sie noch in diesem Jahr ein Haus kaufen, kommt zuerst einmal das Baukindergeld in Betracht. Den Zuschuss gibt es für Kinder, die im ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Wenn ein Haushaltsmitglied schon Wohneigentum besitzt, kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage. Das ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich (Einhaltung der Förderbedingungen wie Voreigentumsregelung, Einkommensgrenze etc. vorausgesetzt). Sie ...
Antwort lesen »Nein, bei einem durch Schenkung übertragenen Haus ist das Baukindergeld leider nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn das Haus danach ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Entscheidend ist das Datum der Antragstellung: Den Zuschuss gibt es für ...
Antwort lesen »Ja, das Baukindergeld erhalten Sie trotzdem, auch wenn das Kind eine Ausbildung beginnt und 18 Jahre alt wird.
Antwort lesen »Da jeder Antragsteller nur einmal mit dem Baukindergeld gefördert wird, ist das leider nicht möglich. Unter Umständen können Sie das ...
Antwort lesen »Ob das Baukindergeld in diesem Fall möglich ist, hängt von den genauen Umständen ab. Grundsätzlich haben Sie nach dem Einzug 6 Monate Zeit, ...
Antwort lesen »Ja, auch dann kommt das Baukindergeld in Frage. Wichtig ist, dass der notarielle Kaufvertrag bis zum 31.12.2020 unterschrieben wird. Die ...
Antwort lesen »Nein, an Ihrem Anspruch auf Baukindergeld ändert sich dadurch nichts. Die Förderung fällt nur weg, wenn Sie die geförderte Immobilie nicht ...
Antwort lesen »Auch als unverheiratetes Paar können Sie das Baukindergeld beantragen! Wichtig ist, dass Sie alle dann in der neuen Immobilie mit dem ...
Antwort lesen »Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs noch Eigentümer des alten Hauses waren, ist das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung leider ...
Antwort lesen »Wenn eine Miteigentümerin in gerader Linie mit Ihnen verwandt ist, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Wenn Sie das Haus ...
Antwort lesen »Stichtag für den Kauf vom Bauträger ist das Datum des Kaufvertrags. Wenn Sie also erst Ihren Kaufvertrag unterschreiben und danach erst das ...
Antwort lesen »Ja, auch Ihr Hauseigentum in der Erbengemeinschaft gilt als Voreigentum. Und auch, wenn Sie Ihren Anteil an die Geschwister verkaufen und ...
Antwort lesen »Tatsächlich ist für das Baukindergeld die richtige Reihenfolge entscheidend: Wenn Sie die Eigentumswohnung erst übertragen und dann den ...
Antwort lesen »Soweit wir wissen, ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich, da Ihr Partner schon (Mit)Eigentümer des Hauses ist. Grundsätzlich ...
Antwort lesen »Die entscheidenden Stichtage für das Baukindergeld sind in Ihrem Fall einmal das Datum des Kaufvertrags für den Verkauf und zweitens das ...
Antwort lesen »Die Frist für das Baukindergeld läuft bereits, wenn sich das erste Haushaltsmitglied umgemeldet hat. Wenn Ihr Partner schon seit 6 Monatenn ...
Antwort lesen »Ja, auch beim Kauf einer vermieteten Wohnung ist das Baukindergeld möglich. Wichtig ist: Sie können sich jetzt noch nicht für das ...
Antwort lesen »Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die geförderte Immobilie als Hauptwohnsitz selbst genutzt wird. Die Untervermietung eines ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Zum einen kommt das Baukindergeld nur in Frage für Wohnimmobilien, die selbst genutzt werden. Daher ist ...
Antwort lesen »Grundstückseigentum steht dem Baukindergeld nicht im Wege, es fällt nicht unter die Voreigentumsregelung. Damit die Förderung in Frage ...
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