Die Informationsvielfalt rund um den Hausbau und Immobilienkauf wirft oft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Was ist denn nun die passende Baufinanzierung? Und gibt es für das neue Eigenheim eine Förderung? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen, die Bauherren und künftige Hausbesitzer unseren Experten gestellt haben - zum Thema Finanzierung, Förderung, Hausplanung, zu Bauweisen und Baupartnern und vieles mehr. Vielleicht haben Sie ein ganz ähnliches Problem und finden hier den richtigen Denkanstoß oder auch eine Alternative zu Ihrer ursprünglichen Planung. Eines sollten Sie dabei aber immer bedenken: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, wir übernehmen keine Haftung. Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann eine qualifizierte Beratung und Begleitung vor Ort nicht ersetzen. Vielmehr liefern die Experten einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Bauherr dazu noch klären muss.
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in unserem Bauforum haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Nein, leider nicht. Das Baukindergeld gibt es ausnahmslos nur für Kaufverträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen wurden.
Antwort lesen »Sie können das Baukindergeld erst nach Ihrem Einzug in das Wohneigentum beantragen (max. 3 Monate später). Dann liegt Ihnen ja auch die ...
Antwort lesen »Die Frage von Tom H. bezog sich auf die beim Baukindergeld ursprünglich zugrunde gelegte Definition von Ersterwerb als Familie. Diese gibt ...
Antwort lesen »Ja, für Sie lohnt sich der Antrag auf Baukindergeld (vorausgesetzt natürlich, Sie erfüllen die Bedingungen wie Einkommensgrenze)! Da Ihre ...
Antwort lesen »Inzwischen kann die Frage final beantwortet werden - die Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld sind verbindlich, diese wurden mit dem ...
Antwort lesen »Ja, beim Kauf einer vorher gemieteten Immobilie ist dann das Datum des Kaufvertrags maßgebend. Spätestens drei Monate danach muss der ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, was Sie mit "direkt im Anschluss" meinen. Haben Verkauf und Kauf am gleichen Tag stattgefunden, erhalten Sie das ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich! Das Baukindergeld kann sowohl mit der Förderung der Bundesländer (in Ihrem Fall dann ISB) als auch mit den anderen ...
Antwort lesen »Nach Auskunft der KfW zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags (also die notarielle Beurkundung des Verkaufs). Dieses Datum muss vor ...
Antwort lesen »Nein, Sie haben keinen Nachteil. Wenn Sie zwischen dem 1.01.2018 und 17.09.2018 eingezogen sind bzw. in Ihrem Fall gekauft haben, haben Sie ...
Antwort lesen »Baukindergeld erhalten Sie nur für einen Hauptwohnsitz, an dem Sie und die geförderten Kinder gemeldet sind. Ein Ferienhaus oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Antrag auf Baukindergeld muss dann spätestens drei Monate nach dem notariellen Kaufvertrag gestellt werden.
Antwort lesen »Es reicht aus, wenn einer von Ihnen einen Antrag auf Baukindergeld stellt. Der Zuschuss wird ja nur einmal pro Haushalt gewährt, deshalb ...
Antwort lesen »Um den Einzugstermin beim Kauf Ihrer gemieteten Wohnung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Bei der KfW heißt es dazu: Beim Erwerb von ...
Antwort lesen »Seit heute können Sie den Antrag auf Baukindergeld stellen. Das funktioniert ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal. Anträge zum ...
Antwort lesen »Wir bezweifeln, dass Sie für ein solches Vorhaben einen Notar finden. Eine solche Änderung betrifft ja nicht nur Sie, sondern noch ...
Antwort lesen »Nein, das Baukindergeld gibt es nur für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum. Instandhaltungsarbeiten oder Umbauten/Anbauten sind nicht ...
Antwort lesen »Laut Auskunft der KfW ist auch das ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wer den Zuschuss beantragen möchte, darf zum Stichtag ...
Antwort lesen »Relevant für das Baukindergeld ist das Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Das Einkommen während der ...
Antwort lesen »Ja, beim Bau eines Fertighauses gilt das Datum der Baugenehmigung für das Baukindergeld.
Antwort lesen »Für den Antrag auf Baukindergeld haben Sie leider keinen großen Spielraum. Spätestens 3 Monate nach dem Einzug muss der Antrag gestellt ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, was für ein Haus Sie gekauft haben:Wenn Sie das Haus komplett mit Grundstück von einem Bauträger gekauft haben, gilt ...
Antwort lesen »Unserer Meinung nach funktioniert das leider nicht. Für das Baukindergeld werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der Haushalt, in ...
Antwort lesen »Leider können Sie keinen Antrag auf das Baukindergeld stellen. Die Förderung gilt für Kaufverträge und Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018, so ...
Antwort lesen »Im Falle eines Erwerbs aus einer Zwangsversteigerung maßgeblich ist das Datum, an dem der Zuschlag erteilt wurde. In Ihrem Fall kommt das ...
Antwort lesen »Leider nein. Auch nach einer Änderung im Bauantrag und einer Nachtragsnehmigung gilt für das Baukindergeld das Datum der ursprünglichen ...
Antwort lesen »Richtig, das Merkblatt der KfW und damit die Förderbedingungen weichen in diesem Punkt erheblich von den zuvor kommunizierten Eckpunkten ...
Antwort lesen »Die Förderung ist ja gerade erst gestartet, bis Ende 2023 kann das Baukindergeld beantragt werden. Die Bundesregierung hat Bedarf und ...
Antwort lesen »Nein, Sie verlieren Ihren Anspruch auf Baukindergeld dadurch nicht. Wichtig ist, dass Sie dann z.B. 2019 zum relevanten Stichtag ...
Antwort lesen »Das Merkblatt der KfW sieht beim Baukindergeld keine Staffelung nach dem Alter der Kinder oder der Bezugsdauer von Kindergeld vor. Das ...
Antwort lesen »Ja, die Auskunft der KfW ist sehr klar. Wer das Baukindergeld beantragen möchte, darf zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag keine ...
Antwort lesen »Das Datum Ihrer Bauvoranfrage ist für das Baukindergeld nicht relevant. Es zählt das Datum der Baugenehmigung.
Antwort lesen »Nein, leider kann das Baukindergeld für Anbauten und Umbauten nicht beantragt werden. Auch eine Klage hätte vermutlich wenig Aussichten auf ...
Antwort lesen »Für das Baukindergeld gilt nicht das Datum des Grundbucheintrags! Wenn Sie neu bauen, gilt für die Förderung das Datum der Baugenehmigung, ...
Antwort lesen »Ja, beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Sie haben bis Ende 2018 ...
Antwort lesen »Wir würden die Vorgaben der KfW so auslegen, dass Sie das Baukindergeld nur erhalten, wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt der Baugenehmigung keine ...
Antwort lesen »Leider nein. Beim Baukindergeld sind weder übertragene Immobilien noch Sanierungsmaßnahmen förderfähig.
Antwort lesen »Ja, auch ein geerbtes Haus ist Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Die Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie zum Stichtag ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag keine weitere Immobilie besitzen, können Sie Baukindergeld beantragen.
Antwort lesen »Nach dem Einzug hat man drei Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden bei der Förderung dann alle ...
Antwort lesen »Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen, wenn die Meldebestätigung vorliegt. So geht's Schritt für Schritt ...
Antwort lesen »Da Sie schon eine Immobilie besitzen, erhalten Sie das Baukindergeld nur, wenn die bisherige Immobilie sich zum Stichtag Baugenehmigung / ...
Antwort lesen »Sie können das Baukindergeld leider nicht für eine Finanzierung einplanen, denn der Antrag auf die Förderung kann erst nach dem Einzug ...
Antwort lesen »Der Besitz von weiterem Wohneigentum ist leider ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Die Förderung würden Sie nur erhalten, wenn ...
Antwort lesen »Eine vermietete Einliegerwohnung sollte dem Baukindergeld nicht im Wege stehen. Wichtig ist vor allem, dass Sie und die Kinder im Haus mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Wohnung verkaufen, bevor die Baugenehmigung für den Neubau erteilt wird, kann es noch klappen mit dem Baukindergeld. Die ...
Antwort lesen »Relevant ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung. Und den Antrag auf Baukindergeld können Sie ohnehin erst nach Ihrem ...
Antwort lesen »Das Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug beantragen. Alle Kinder, die dann in Ihrem Haushalt leben, werden berücksichtigt, so ...
Antwort lesen »Leider ist auch eine geerbte Immobilie ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wer zum Stichtag Kaufvertrag / Baugenehmigung schon ...
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