05.12.2017
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Grundzulage bei Riesterrente steigt 2018

Wohnriester lohnt sich jetzt noch mehr

Erstmals seit 10 Jahren gibt es eine Erhöhung bei der Riesterrente. Die Grundzulage beträgt 2018 jetzt 175 Euro jährlich (vorher 154 Euro). Beschäftigte mit niedrigen Einkommen und Familien mit Kindern werden durch die staatlichen Zulagen gezielt bei der Altersversorge unterstützt - sei es durch Rentenvorsorge oder durch Wohneigentum.

Wohnriester 2018Bild größer anzeigen

Mit Wohnriester schneller in die eigenen vier Wände

Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Der so genannte Wohnriester lohnt sich für künftige Bauherren 2018 noch mehr: Die Grundzulage der Riesterrente steigt auf 175 Euro jährlich für Alleinstehende (vorher 154 Euro) und bei Verheirateten mit zwei Verträgen auf 350 Euro (vorher 308 Euro). Die Kinderzulage beträgt weiterhin 300 Euro, für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro. Jugendliche unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Beschäftigte mit niedrigen Einkommen und mit Kindern erreichen durch die staatlichen Zulagen besonders hohe Förderquoten auf die von ihnen eingezahlten Beiträge. Sie werden auf diesem Wege gezielt beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge unterstützt.

Mit Wohnriester schneller in die eigenen vier Wände
Das in einem Wohnriester-Vertrag angesparte Geld kann komplett entnommen und in den Hausbau oder Hauskauf investiert werden. Seit 2014 wird auch der barrierefreie Umbau gefördert. Alternativ können die Riester-Zulagen in die Tilgung eines laufenden Immobilienkredits fließen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie in Deutschland als Hauptwohnsitz gemeldet ist und selbst genutzt wird. Rund 60 Prozent der Riester-Sparer haben ein Jahreseinkommen von unter 30.000 Euro. Sie profitieren besonders von der Erhöhung. Die Erhöhung gilt sowohl für Sparer, die einen Riestervertrag neu abschließen als auch für solche, die bereits einen Vertrag besitzen.

Wohnriester boomt
Nicht nur das Baugeschehen boomt, sondern auch Wohnriester (auch Eigenheimrente genannt): Drei von vier neu abgeschlossenen Riester-Verträgen sind Wohnriester-Abschlüsse. Durch die Erhöhung der Grundzulage wird Wohnriester künftig noch attraktiver. Zu den Zulagen können handfeste Steuervorteile hinzukommen. Einkommensgrenzen gelten für die Riester-Förderung keine.

Zu den Förderberechtigten zählen alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch Arbeitslose und Kindererziehende erhalten die Riester-Förderung. Selbstständige kommen in den Genuss der Förderung, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Eine Sonderregelung gilt für Ehepaare: Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, erhält auch der andere die Riester-Förderung, wenn er selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, vom Ehepartner nicht dauernd getrennt lebt und der förderberechtigte Ehepartner seinen Vertrag aktiv bespart.

Um die maximale Zulage zu erhalten, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen) auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag angelegt werden. Förderberechtigte ohne beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen müssen einen Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen.

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Quelle: Bundesregierung / Bausparkasse Schwäbisch Hall / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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