Baugenehmigung

Zustimmung der Baubehörde für die Baupläne

Wer ein Haus bauen will, braucht eine Baugenehmigung. Und egal wie das Traumhaus in der Vorstellung ausgesehen hat – liegt das Grundstück in einem Gebiet mit Bebauungsplan, müssen sich Bauherren beim Hausbau an diese Regeln halten. Für die Baugenehmigung reicht der Bauherr zusammen mit einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer die vollständigen Unterlagen und Bauvorlagen ein.

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Foto: aktion pro eigenheim

Baugenehmigung
 
Ohne Baugenehmigung kein Hausbau. Bauherren sollten auf die Vollständigkeit der Unterlagen achten
Ohne Baugenehmigung kein Hausbau. Bauherren sollten auf die Vollständigkeit der Unterlagen achtenFoto: aktion pro eigenheim

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Baugenehmigung ist Startschuss für den Hausbau
Erst wenn die Baugenehmigung erteilt wurde, ist das Bauvorhaben auch behördlich abgesegnet und der Hausbau kann beginnen. Ob für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, klärt ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung. Für kleinere Bauten reicht manchmal auch eine Bauanzeige aus oder das Bauvorhaben ist sogar genehmigungsfrei. Die Regelungen hierzu fallen allerdings regional sehr unterschiedlich aus, so dass sich Bauherren auf jeden Fall bei der Baubehörde erkundigen sollten, damit später nicht der Abriss droht.

Diese Unterlagen gehören zur Baugenehmigung
Damit die Baugenehmigung zügig bearbeitet und erteilt werden kann, sollten Bauherren auf die Vollständigkeit der Unterlagen achten. Diese werden von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Zur Baugenehmigung gehören:

  • Ausgefüllter Bauantrag
  • Baubeschreibung
  • katasteramtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Berechnungen, Energiebilanz und Standsicherheitsnachweis
  • Einverständnis des Nachbarn auf der Bauvorlage (Liegt diese nicht vor, erhält der Nachbar die Baugenehmigung zugestellt und kann Widerspruch einlegen, wenn er seine Rechte beeinträchtigt sieht.)


Prüfverfahren und schriftliche Erteilung der Baugenehmigung
Sind alle Unterlagen eingereicht, heißt es warten auf die Baugenehmigung. Die Bearbeitung des Bauantrags durch die Baubehörde kann mehrere Monate dauern. Geprüft wird, ob das Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht und die Vorgaben des Bauordnungsrechts eingehalten sind wie Grenzabstände, Wärmeschutzvorgaben, Brandschutz etc. Entspricht die Baumaßnahme den Bauvorschriften, erteilt die Baubehörde eine schriftliche Baugenehmigung. Sie ist die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass der Bauherr so bauen kann wie beantragt. Die Gültigkeit einer Baugenehmigung ist übrigens zeitlich begrenzt! Je nach Bundesland erlischt sie nach zwei bis vier Jahren, wenn nicht mit dem Bau begonnen wurde.

Kosten für die Baugenehmigung
Die Kosten für die Baugenehmigung fallen nicht groß ins Gewicht, sollten bei der Planung der Baukosten und Baunebenkosten trotzdem nicht vergessen werden. Meistens werden die Kosten für die Baugenehmigung in der Kalkulation der Baufinanzierung mit etwa 0,2 % der Bausumme eingerechnet. Die genauen Kosten für die Baugenehmigung ergeben sich aus:

  • Gebührenordnung der Gemeinde und Baubehörde
  • Größe des Hauses
  • zusätzliche genehmigungspflichtige Gebäude (wie Garage, Gartenhaus etc.)
  • weitere Genehmigungen für technische Anlagen (Wärmepumpe etc.)
  • Baukosten
  • und den Sonderkosten für Ausnahmegenehmigungen wie bei der Überschreitung von Abstandsregelungen oder Höchstgrößen etc.

Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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