Zahlung Zug um Zug und nach mängelfreier Leistung
Der Zahlungsplan ist wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. In ihm wird vereinbart, wann und in welcher Höhe der Bauherr Abschlagszahlungen leisten muss. Keinesfalls sollten Bauherren dabei in Vorkasse gehen und auch ein Abschlag bei Vertragsschluss ist unüblich. Zahlen sollten Bauherren immer erst dann, wenn die jeweilige Teilleistung mängelfrei abgeschlossen ist.
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Foto: LBS
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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