27.11.2023
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Förderstopps bei KfW und BAFA - das müssen Bauherren wissen

KfN und WEF aktuell nicht von Haushaltssperre betroffen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds hat weitreichende Folgen, von der Haushaltssperre sind auch einzelne Förderprogramme von KfW und BAFA im Bereich Bauen und Wohnen betroffen. Eine gute Nachricht gibt es immerhin für Baufamilien: Die Fördermittel in den Neubau-Programmen KFN und WEF können weiterhin beantragt werden. Alle Infos und Details.

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Die Förderlandschaft bleibt 2023 eine riesige Baustelle

Foto: Bruno / Pixabay

Die schwierige und unsichere Lage bei der Förderung erreicht zum Jahresende 2023 noch einen traurigen Höhepunkt: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat ein großes Finanzloch in den Klima- und Tranformationsfonds (KTF) gerissen, aus dem auch die Mittel für zahlreiche Förderprogramme im Bereich Bauen und Wohnen kommen. Die Folge sind Antragstopps, Zusagestopps und Förderstopps. Ein Überblick.

Die wichtigste Information für Bauherren: Die KfW-Programme "Klimafreundlicher Neubau - KFN 297" und "Wohneigentum für Familien - WEF 300" sind von der Haushaltssperre nicht betroffen! Förderanträge können hier gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Förderdarlehen können wie geplant fortgeführt werden.

Ein Antrags- und Zusagestopp gilt dagegen im KfW-Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens - 134". Hier können keine Anträge mehr gestellt werden, vorliegende Anträge können nicht mehr zugesagt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen sind von der Haushaltssperre aber nicht betroffen.

Auch im Bereich der Sanierung stehen aktuell nicht alle Förderprogramme zur Verfügung

Ein Zusagestop gilt beim BAFA für das Programm "EBW / Energieberatung für Wohngebäude". Anträge können zwar gestellt werden, werden aber aktuell nicht bewilligt. Antragsteller erhalten also keine Zusage für die Förderung. Verwendungsnachweise werden aber geprüft und Zuschüsse ausbezahlt.

Ein Antrags- und Zusagestopp gilt auch im KfW-Programm "Investitionszuschuss Altersgerecht Umbauen Barriere­reduzierung - 455". Es können keine Anträge mehr gestellt werden, vorliegende Anträge können nicht mehr zugesagt werden. Bereits zugesagte Zuschüsse werden aber ausgezahlt.

Von der Haushaltssperre aktuell nicht betroffen sind folgende Programme im Bereich der Sanierung:
BAFA - BEG EM / Förderung Einzelmaßnahmen in der Sanierung: Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Investitionszuschüssen können wie geplant fortgeführt werden.

KfW - BEG WG 261 / Förderung Effizienzhaus-Sanierung: Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Förderdarlehen können wie geplant fortgeführt werden.

Unklar ist zudem, was mit neu geplanten Förderprogrammen passiert. So hatte die Bundesregierung für 2024 und 2025 ein Förderprogramm für Altbau-Kauf und Sanierung "Jung kauft Alt" angekündigt. Die finanziellen Mittel dafür sollten aus dem Klima- und Tranformationsfonds (KTF) kommen und stehen jetzt nicht mehr zur Verfügung.

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Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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