Prospekt vom VPB: Zahlungsplan - aktion pro eigenheim

Seite 1 VPB erband rivater Bauherren e.V. Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Der Zahlungsplan Probleme, Vorgaben und Fallstricke Wer ein Haus baut, der braucht dazu viel Geld. Das muss er in der Regel nicht auf einmal bezahlen, sondern in mehreren Etappen. Spä- testens wenn ein Gewerk fertig und abgenommen ist, wird der jewei- lige Handwerker zum Abschluss entlohnt. Dauert ein Bau länger oder ist eine Firma über viele Wochen dort beschäftigt, darf sie Abschlagsrech- nungen stellen. Das leuchtet ein, denn kein Handwerker kann monatelang auf sein Geld warten. Abschläge sind sinnvoll und richtig. Wann diese jeweils fällig werden, das wird meist im Zahlungsplan vereinbart, und der ist dann fester Bestandteil des Bau- vertrags. Im Zahlungsplan werden bestimmte Bauabschnitte, sogenannte Bautenstände, festgeschrieben, zu denen die jeweiligen Abschläge fällig werden. Wie aber erkennt der Laie, ob der Rohbau oder das Dach tatsächlich fertig und vor allem auch mängelfrei ausgeführt ist – und damit die ver- einbarte Summe auch fällig wird? Hat der Bauherr einen eigenen Architekten, dann kümmert der sich darum. Er prüft den Bau, klärt, ob der Bauten- stand erreicht und der Bauabschnitt auch fehlerfrei ausgeführt ist. Danach prüft er auch die Rechnung des Handwerkers und empfiehlt – sofern alles in Ordnung ist – seinem Bauherrn die Bezahlung der betref- fenden Abschlagsrechnung. Bauverträge prüfen lassen Heute bauen nur noch etwa zehn Pro- zent der Bauherren mit einem freien Architekten. Die meisten entscheiden sich für ein Schlüsselfertighaus. Sie schließen dazu mit einem Unterneh- mer einen Vertrag über die Erstellung eines Hauses. Dieser Vertrag ist enorm wichtig, denn nur, was dort geregelt ist, wird nachher auch realisiert. Hauskäufer sollten sich vor der Unterzeichnung eines solchen – vom Anbieter vorgelegten – Vertrags immer erst vom unabhängigen Sach- verständigen beraten lassen. Nach VPB-Erfahrung berücksichtigen diese Verträge nämlich ausschließlich die Interessen des Unternehmers. So leisten beispielsweise viele Immobili- enkäufer unwissentlich Vorkasse, weil der im Vertrag vereinbarte Zahlungs- plan sie übervorteilt. Außerdem klaffen in den Verträgen enorme Lücken. Viele Leistungen fehlen, die zu ei- nem bezugsfertigen Haus gehören, wie beispielsweise der Aushub. Diese Leistungen müssen zusätzlich finan- ziert werden. Dabei kommen nicht selten Zusatzkosten im Gegenwert eines Mittelklassewagens auf die Käufer zu. Immer auf Bautenstand achten ! Viele Firmen bieten heute »Schlüssel- fertighäuser« an. Die angehenden Hausbesitzer müssen sich entscheiden: Kaufen sie vom Bauträger, Generalun- ternehmer oder Generalübernehmer ? Je nachdem gelten andere Bedingun- gen. Lesen Sie dazu den VPB-Ratge- ber »Die Helfer am Bau«. Download unter nebenstehendem QR-Code. In jedem Fall unterschreiben die Bauher- ren einen Bauvertrag samt dazuge- hörigem Zahlungsplan. Vertrag und Zahlungsplan sind Verhandlungssache. Zumindest theoretisch. Praktisch allerdings unterliegen alle Bauver- träge, die die Bauherrschaft mit einem Bauträger abschließt, der Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV, und der Abschlagszahlungsverord- nung. Theoretisch müsste beim Bauträgerhaus also alles problemlos ablaufen. Das tut es aber nach VPB-Erfahrung nicht: Viele Bauträger fordern Abschlagszahlungen, obwohl der Bau noch gar nicht dem im Zahlungsplan beschriebenen Stand entspricht. Will sich der Bauherr gegen diese Übervorteilung schützen, muss er vor der Bezahlung prüfen lassen, ob der Bautenstand die Abschlagszahlung auch rechtfertigt. Dabei hilft ihm ein unabhängiger Bausachverständiger. Nicht zu früh zahlen ! Nicht minder kompliziert ist das Bauen mit GU oder GÜ. Auch in diesen Fällen wird fast immer ein Zahlungs- plan vom Unternehmer vorgegeben. Dafür gibt es aber im Gegensatz zum Bauträgervertrag keine gesetzli- chen Vorgaben – alles ist Verhand- lungssache. Bauherren müssen sich beim Bauen mit GU und GÜ also doppelt absichern: Einmal gegen einen Zahlungsplan, der sie zur Vorkasse verpflichtet, und zum anderen gegen ungerechtfertigte Abschlagsrechnun- gen, bei denen der Bautenstand noch nicht dem vereinbarten Zahlungsplan entspricht. Auch hier hilft der unab- hängige Bausachverständige bei der verlässlichen Beurteilung von Vertrag und Bautenstand. Nach VPB-Erfahrung setzen sehr viele Firmen die Abschlagszahlungen im Zahlungsplan zu hoch an. Es ist keine Seltenheit, dass zum Zeitpunkt, an dem mit dem Innenputz noch nicht einmal begonnen wurde, bereits 80 Prozent der Gesamtsumme bezahlt sind. Praktisch stehen dann aber noch Arbeiten in Höhe von rund 30 bis 35 Prozent der Bausumme aus ! Andere Bauherren haben zum Teil

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