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Strahlenschutzverordnung: Tipps für den Schutz vor Radon im Neubau

Wasserdichter Stahlbetonkeller oder -bodenplatte ausreichend

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) enthält seit einigen Jahren verbindliche Regelungen zum Radonschutz in Aufenthaltsräumen und legt Referenzwerte für die Belastung mit Radon fest. Der Schutz vor Radon spielt beim Neubau eine wichtige Rolle. Sorgen müssen sich Bauherren nicht machen: Im Neubau ist Radon technisch beherrschbar und im Regelfall kein Problem.

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Aushub einer Baugrube: Wer einen wasserdichten Stahlbetonkeller baut, bekommt im Regelfall auch einen nahezu radondichten KellerFoto: Verband Privater Bauherren/RB Tübingen

Das deutsche Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) enthält seit Ende 2018 erstmals verbindliche Regelungen zum Radonschutz in Aufenthaltsräumen und Referenzwerte für die Belastung mit Radon. Als gesundheitlich unbedenklich gilt der Bereich von 100 bis 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) im Jahresmittel.

Was ist eigentlich Radon?

Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran, das in allen Gesteinen und Böden in unterschiedlich hoher Konzentration enthalten ist. Das Gas steigt durch die Bodenschichten Richtung Erdoberfläche auf und vermischt sich dort mit der Luft. In der Atmosphäre ist es in ungefährlich verdünnter Menge vorhanden. In hohen Konzentrationen allerdings ist Radon gesundheitsschädlich. Es gilt heute als Hauptursache für Lungenkrebserkrankungen bei Nichtrauchern in Deutschland. Grundsätzlich betrifft die Problematik ganz Deutschland, sie ist nicht nur auf die Regionen mit uranhaltigem Muttergestein beschränkt. Grund genug, sich beim Bauen Gedanken über das Gas zu machen.

Radonschutz mit wasserdichtem Keller bzw. Bodenplatte

Entscheidend für die Radonbelastung ist die Durchlässigkeit des jeweiligen Bodens. Lockere, gut wasserdurchlässige Böden lassen auch Radon leicht passieren. Dicht gelagerte, wasserundurchlässige und feuchte Böden sind weniger durchlässig. Wassergefüllte Bodenschichten dagegen sind für Radon eine nahezu undurchdringliche Barriere. Diese Kenntnis nutzen Fachplaner bei der Konstruktion der Keller: Ein wasserdichter, sorgfältig erstellter Stahlbetonkeller, bei dem auf die Betonnachbehandlung geachtet wurde, oder eine entsprechend sorgfältig hergestellte wasserdichte Stahlbetonbodenplatte, sind technisch ausreichend, um die beim Neubau geforderten Grenzwerte für die Radonbelastung im Gebäude unter 300 Bq/m³ zu halten.

Was gehört zu einem radondichten Keller?
Wer also einen wasserdichten Stahlbetonkeller baut, bekommt im Regelfall auch einen nahezu radondichten Keller. Dazu gehören auch vollflächig aufgelegte, dicht miteinander verklebte Bitumenbahnen oder sogar vollflächig verschweißte Bitumenschweißbahnen, wie sie als Trennlage in Wohnräumen auf der Bodenplatte ohnehin üblich sind. Auf das sorgfältig ausgeführte Anarbeiten an durchdringende Bauteile wie Rohrleitungen muss dabei besonders geachtet werden.

Radonschutz durch ausreichendes Lüften
Aber auch die Bewohner:innen sollten alles tun, um sich vor Radon zu schützen: Regelmäßiges Querlüften bei weit geöffneten Fenstern reduziert die Radonbelastung in Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsräumen maßgeblich. Achtung: Wer eine Lüftungsanlage hat, muss darauf achten, dass dabei kein Unterdruck entsteht, sonst kann Radon sogar ins Haus gesaugt werden.

Keller und Wohnräume baulich trennen
Radon und seine gasförmigen Zerfallsprodukte sind sehr leicht. Sie folgen, ähnlich wie die Raumluft, den thermischen Strömungen im Gebäude. Unvermeidbare Kamineffekte, wie sie sich in offenen Treppenhäusern und Installationsschächten einstellen, transportieren das Radon in der Raumluft bis in die höheren Etagen und unters Dach. Sinnvoll sind deshalb zwei Maßnahmen: Einmal die bauliche Trennung von Keller und Wohnbereich. Und zum Zweiten das dichte Ausbetonieren aller Installationsöffnungen in der Kellerdecke und den übrigen Geschossdecken nach Fertigstellung der Installation. Unterbleibt das sorgfältige Verschließen der Deckendurchbrüche, kann sich Radon in geschlossenen, schlecht belüfteten Hohlräumen, und dazu gehören Gebäude, erheblich konzentrieren.

Fazit: Im Neubau ist Radon technisch durchaus beherrschbar und im Regelfall kein Problem. Voraussetzung ist, dass die Bauteile, die das Gebäude zum Erdreich hin abschließen, sorgfältig und mangelfrei ausgeführt werden. Das gelingt vor allem im Schlüsselfertigbau erfahrungsgemäß nur, wenn die Bauherren die Baustelle regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen kontrollieren lassen. Darüber hinaus sollten Eigentümer:innen die durchschnittliche jährliche Radonbelastung durch das Aufstellen von Exposimetern messen. Die Messdauer dafür beträgt mindestens ein halbes, besser ein ganzes Jahr. Die Kosten hierfür sind vernachlässigbar.

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Quelle: Verband privater Bauherren (VPB)
 
 
 
 

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