Bekommen wir in eheähnlicher Gemeinschaft lebendes Paar mit 2 Kindern das Baukindergeld, wenn nur ich alleine im Grundbuch des neu erworbenen Hauses eingetragen bin, oder muss auch meine Partnerin als Mitbesitzerin (im Grundbuch eingetragen) sein?
Ja, das ist möglich. Es müssen nicht beide Partner im Grundbuch stehen. Wichtig ist, dass dem Haushalt mindestens 50 % am Wohneigentum gehören. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre Partnerin dann den Antrag auf Baukindergeld nicht stellen kann, sondern nur Sie! Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Wer kann Anträge stellen? Jede natürliche Person, die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist [...]" Da Ihre Partnerin nicht Miteigentümerin wird, kann sie auch nicht den Antrag stellen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.