Das sieht die Einigung von CDU, CSU und SPD beim Baukindergeld vor:
Geeinigt ist noch nicht beantragt: Baufamilien können erstmal nur abwarten
Für viele Baufamilien klingt das Baukindergeld nach dem rettenden Anker, viele warten schon lange auf eine entsprechende Eigenheimförderung. Doch derzeit ist leider Abwarten angesagt, denn es gibt noch kein Gesetz und keine Förderrichtlinien. Nach den bisherigen Informationen soll das Baukindergeld ab August bei der KfW beantragt werden können. Alle Bauherren, die aktuell ein Eigenheim kaufen, können wir bisher erst einmal "nur" auf die bereits bestehenden Förderungen hinweisen.
Chronologie Baukindergeld
Update 7.2.2018: Inzwischen haben sich Union und SPD geeinigt und der Koalitionsvertrag steht. Das wurde darin festgehalten: Der Staat will künftig junge Familien beim Bau oder Kauf eines Eigenheims unterstützen. Pro Kind und pro Jahr sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren 1.200 Euro als Zuschuss gezahlt werden. Dabei soll das Baukindergeld bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind gewährt werden. Eine Durchschnittsfamilie mit zwei Kindern erhält also innerhalb von zehn Jahren eine Fördersumme von 24.000 Euro. Ab wann die neue Förderung kommt, steht aber nach wie vor nicht fest. Außerdem wird ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Familien geprüft.
Den Koalitionsvertrag 2018 finden Sie hier (pdf-Datei).
Am 7. Februar hat der Augsburger Oberbürgermeister Kurt Gribl, der für die CSU mit am Verhandlungstisch saß, der Augsburger Allgemeine ein Interview gegeben. Darin heißt es: "Das Baukindergeld gibt es, sobald das Gesetzespaket für die Wohnraumoffensive verabschiedet ist. Es gilt ab dann für den erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohnraums durch die Familie, egal ob Neubau oder Bestandsimmobilie. Rückwirkend kann es nicht geltend gemacht werden."
Update 21.3.2018: Unions-Fraktionschef Volker Kauder drängt auf Eile beim Baukindergeld. Das Bundeskabinett will den Etat Anfang Mai 2018 beschließen, der Haushalt und damit auch das Baukindergeld sollen dann zügig noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Update 7.5.2018: Das Baukindergeld soll nun doch rückwirkend gelten, und zwar zum 1. Januar 2018. Die große Koalition hält am Vorhaben fest, das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden.
Update 23.6.2018: Um Mitnahmeeffekte zu begrenzen und eine Kostenexplosion beim Baukindergeld zu vermeiden, wurde die Obergrenze für eine vierköpfige Familie auf 120 Quadratmeter festgelegt. Für jedes weitere Kind steigt die Obergrenze um 10 Quadratmeter an. Besonders diese Verschärfung sorgt derzeit für Ärger und wird als realitätsfern kritisiert. Experten fordern dagegen, das Baukindergeld gar nicht erst einzuführen und statt dessen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer zu gewähren.
Update 27.6.2018: Hin und Her beim Baukindergeld. Nach Medienberichten sollen die Koalitionsspitzen sich geeinigt haben, dass Baukindergeld nun zügig auf den Weg zu bringen - und zwar ohne die vorher diskutierte Begrenzung der Wohnfläche! Der Zuschuss kann in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 beantragt werden.
Update 16.8.2018: Nach Information des BMI kann das Baukindergeld voraussichtlich ab Herbst 2018 beantragt werden. Der Zuschuss wird von der KfW-Bank ausgezahlt. Grundlage wird - wie bei allen KfW-Förderprogrammen - ein Merkblatt sein, das sich derzeit noch in der Abstimmung befindet.
Update: 13.9.2018: Startschuss für das Baukindergeld - der Zuschuss kann ab dem 18. September 2018 bei der KfW beantragt werden.
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