09.05.2018
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Baukindergeld soll rückwirkend ab Januar 2018 gelten

Antragstellung voraussichtlich ab August bei der KfW

Neuigkeiten vom Baukindergeld: Bei ihrer Klausurtagung auf der Zugspitze hat die große Koalition erste Projekte ihrer Regierungszeit auf den Weg gebracht. Dabei gab es auch ein Update für das geplante Baukindergeld. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gab bekannt, dass das Baukindergeld für Familien rückwirkend ab 1. Januar 2018 gelten soll.

Neubau EinfamilienhausBild größer anzeigen

Unterstützung für Bauherren: Das geplante Baukindergeld soll rückwirkend ab Anfang 2018 gelten.

Foto: aktion pro eigenheim

Seit Monaten warten zahlreiche Bauherren auf Neuigkeiten in Sachen Bauförderung. Schon ewig währt die Diskussion um das Baukindergeld, Details sind bis heute nur wenige bekannt. Das lässt viele Bauherren ihre Projekte auf die lange Bank schieben. Nach aktuellem Stand, bekannt gegeben am 7. Mai 2018, soll das Baukindergeld nun rückwirkend zum 1. Januar 2018 gewährt werden.

Baukindergeld: Das ist bisher über die Förderung bekannt
Pro Kind und Jahr erhält jede Familie 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren als Baukindergeld. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen der Familie darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Für eine Familie mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze somit bei 105.000 Euro und mit drei Kindern bei 120.000 Euro. Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung. Die Förderung ist sowohl für den Neubau als auch den Kauf einer gebrauchten Immobilie geplant und für jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt.

Maßgebende Termine für das Baukindergeld
Der Anspruch auf Baukindergeld gilt für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für  Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.


Eine gesetzliche Grundlage für die Förderung gibt es bisher nicht. Das entsprechende Gesetz soll aber noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Anträge auf das Baukindergeld sind dann voraussichtlich ab August 2018 bei der KfW möglich.

Chronologie Baukindergeld - diesen Weg hat die Bauförderung für Familien bisher genommen

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Quelle: CDU/CSU / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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