In der Vergangenheit war es oft so, dass einige Schlüsselfertiganbieter den Hauskäufern die Bauunterlagen gar nicht oder nur teilweise ausgehändigt haben. Wichtige Belege wie die Energieberechnungen fehlten oft ganz. Genauso wichtig wie die Übergabe der Bauunterlagen nach der Abnahme ist die Herausgabe derselben vor Vertragsabschluss. Wer weder die Pläne zu seinem neuen Haus kennt, noch die Energieberechnungen zu Gesicht bekommt, der kann auch nicht prüfen lassen, ob beim geplanten Bau alles mit rechten Dingen zugeht.
Deshalb raten Experten: Solange Hauskäufer und Bauherren die Bauunterlagen nicht in den Händen halten, um sie nachrechnen und prüfen zu lassen, sollten sie auf keinen Fall den Bauvertrag unterzeichnen!
Bauunterlagen vor Vertragsabschluss von Sachverständigen prüfen lassen
Erst, wenn alle Bauunterlagen vorliegen, kann ein unabhängiger Sachverständiger sie bewerten und dem angehenden Hauskäufer raten, ob er den Kaufvertrag so akzeptieren kann, vielleicht nachverhandeln sollte oder lieber ganz auf den Hauskauf bei diesem Anbieter verzichtet. Ist der Bauvertrag erst einmal unterschrieben, sind Nachbesserungen praktisch nicht mehr möglich.
Bauvertragsrecht: Diese Unterlagen müssen Bauherren erhalten
Das Bauvertragsrecht regelt verbindlich, welche Unterlagen sowohl vor Vertragsabschluss als auch nach Baufertigstellung an die Bauherren übergeben werden müssen. Herausgegeben werden müssen alle Unterlagen für öffentlich-rechtlich geforderte Nachweise. Das sind:
Alle anderen Pläne und Unterlagen müssen Baufirmen jedoch nicht zur Verfügung stellen. Bauherren sollten deshalb im Vorfeld gut überlegen, welche Unterlagen sie noch benötigen könnten und deren Übergabe in den Vertrag aufnehmen.
Diese Dokumente sollten sich Bauherren vor Vertragsabschluss geben und prüfen lassen:
Diese Unterlagen sollten Bauherren und Hauskäufer nach der Bauabnahme in ihrer Dokumentation haben:
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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