Das meiste Baukindergeld ist bislang an Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen zwischen 20.000 und 30.000 Euro gegangen. 22,3 Prozent des Volumens flossen an diese Zielgruppe. Insgesamt wiesen 37 Prozent der geförderten Haushalte ein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro nach, 58 Prozent bis zu 40.000 Euro.*
Insgesamt wurden zum Stichtag 31. März 2019 fast 169 Millionen Euro bewilligt und auf 7.954 Anträge verteilt. Durchschnittlich leben den Angaben zufolge 1,77 Kinder in den geförderten Haushalten. Der weit überwiegende Anteil des Geldes floss in Bestandsmaßnahmen (84 Prozent). Indes weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Antrag erst nach dem Einzug gestellt werden kann. Wer also im vergangenen Jahr mit dem Bauen begonnen hat und in diesem Jahr einzieht, kann erst dann Baukindergeld beantragen; die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr entsprechend mit einem Anstieg der Anträge, die sich auf Neubauvorhaben beziehen.
Haushaltsmittel für das Baukindergeld
Der Bund stellt für den Anspruchszeitraum 2018 bis 2020 (Abschluss notarieller Kaufvertrag, Erteilung der Baugenehmigung oder Ausnutzung der Bauanzeige) Haushaltsmittel von insgesamt 9,9 Mrd. Euro für das Baukindergeld bereit. Davon stehen 2,7 Mrd. Euro für Ausgaben in der Legislaturperiode bis 2021 zur Verfügung. Eine Ausweitung des finanziellen Haushaltsrahmens bzw. des Anspruchszeitraums ist bisher nicht geplant.
Ab Mitte Mai 2019 gibt es erstmals Änderungen in den Förderbedingungen für das Baukindergeld. Diese können Sie hier nachlesen.
*Die Statistik umfasst alle Antragsteller, deren Nachweisunterlagen durch die KfW positiv geprüft wurden und die per 31. März 2019 eine Auszahlungsbestätigung erhalten haben.
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