18.03.2021
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Baukindergeld 2021: Das müssen Familien zur Antragstellung wissen

Neues Merkblatt für Baukindergeld-Anträge 2021

Für das Baukindergeld gibt es eine Verlängerung von drei Monaten. Bisher galt: Die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein. Diese Frist wird verlängert bis zum 31.03.2021. Für einen reibungslosen Ablauf hat die KfW nun Informationen zur Antragstellung 2021 und ein neues Merkblatt veröffentlicht.

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Auch 2021 können Familien noch den Grundstein für die Baukindergeld-Förderung legen

Foto: aktion pro eigenheim

Für alle Familien gilt nach wie vor: Der Antrag auf Förderung kann nach dem Einzug gestellt werden, dafür haben Familien 6 Monate Zeit (die Frist läuft ab Datum Meldebescheinigung). Grundsätzlich ist eine Antragstellung bei der KfW bis spätestens 31.12.2023 möglich.

Für einen Baukindergeld-Antrag 2021 sind die Steuerbescheide 2018 und 2019 erforderlich. Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitgebern werden nicht akzeptiert.

Neues Merkblatt mit klareren Regeln
Seit dem 22.01.2021 gilt zudem ein neues Merkblatt für das Baukindergeld. Darin wurden die Regelungen zur Förderung noch klarer formuliert und zusätzliche Details angegeben, um Rückfragen und Unklarheiten zu vermeiden.

1. Konkretisiert wurde die Regelung zum Voreigentum:
Voreigentum führt demnach zum Ausschluss von der Förderung, wenn es

  • beim Erwerb von Bestandsbauten am Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags durch den/die Käufer
  • bei Neubauten am Tag der Ausstellung der Baugenehmigung
  • bei nach dem Bauordnungsrecht nicht genehmigungspflichtigen Neubauvorhaben, für die keine Baugenehmigung erteilt wurde, am Tag des frühestmöglichen Baubeginns für die neu erworbene oder neu geschaffene Wohnimmobilie 

vorhanden war.

2. 3-Monats-Frist für Nachweise - Antragsteller in der Pflicht
Im neuen Merkblatt weist die KfW Antragsteller auch deutlicher auf ihre Pflichten zur Einhaltung der Fristen hin: "Innerhalb von 3 Monaten nach Antragsbestätigung weisen Sie als Antragsteller die Einhaltung der Förderbedingungen anhand der unten genannten Dokumente nach. Sofern alle Nachweisdokumente nicht spätestens 3 Monate nach Antragsbestätigung im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Sobald nach Prüfung der Nachweisdokumente Nachrichten im KfW-Zuschussportal vorliegen, werden Sie per E-Mail informiert."

3. Konkretisierung zur Meldebestätigung und Geburt der Kinder
"Wurde Ihr Kind nach der Ausstellung der Meldebestätigung und vor Antragstellung geboren, ist eine Geburtsurkunde einzureichen."

4. Selbsterklärung für nicht genehmigungspflichtige Neubauten
"Für nach Maßgabe des Bauordnungsrechts nicht genehmigungspflichtige Neubauvorhaben gilt Folgendes: Liegen Ihnen keine Dokumente der Baubehörde vor, in denen ausdrücklich bestätigt wird, dass mit dem Bauvorhaben frühestens im genannten Zeitraum begonnen werden durfte, ist eine Selbsterklärung (KfW-Formular 600 000 4753) einzureichen, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 lag."

5. Baukindergeld-Auszahlung in den Jahren nach Antragstellung
Der Auszahlungszeitpunkt der Baukindergeld-Raten wurde im neuen Merkblatt konkretisiert: "Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren zum Monatsende desselben Monats wie die Erstauszahlung überwiesen."

Weiterlesen: Last Minute FAQ zum Baukindergeld

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Quelle: KfW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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