Für alle Familien gilt nach wie vor: Der Antrag auf Förderung kann nach dem Einzug gestellt werden, dafür haben Familien 6 Monate Zeit (die Frist läuft ab Datum Meldebescheinigung). Grundsätzlich ist eine Antragstellung bei der KfW bis spätestens 31.12.2023 möglich.
Für einen Baukindergeld-Antrag 2021 sind die Steuerbescheide 2018 und 2019 erforderlich. Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitgebern werden nicht akzeptiert.
Neues Merkblatt mit klareren Regeln
Seit dem 22.01.2021 gilt zudem ein neues Merkblatt für das Baukindergeld. Darin wurden die Regelungen zur Förderung noch klarer formuliert und zusätzliche Details angegeben, um Rückfragen und Unklarheiten zu vermeiden.
1. Konkretisiert wurde die Regelung zum Voreigentum:
Voreigentum führt demnach zum Ausschluss von der Förderung, wenn es
vorhanden war.
2. 3-Monats-Frist für Nachweise - Antragsteller in der Pflicht
Im neuen Merkblatt weist die KfW Antragsteller auch deutlicher auf ihre Pflichten zur Einhaltung der Fristen hin: "Innerhalb von 3 Monaten nach Antragsbestätigung weisen Sie als Antragsteller die Einhaltung der Förderbedingungen anhand der unten genannten Dokumente nach. Sofern alle Nachweisdokumente nicht spätestens 3 Monate nach Antragsbestätigung im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Sobald nach Prüfung der Nachweisdokumente Nachrichten im KfW-Zuschussportal vorliegen, werden Sie per E-Mail informiert."
3. Konkretisierung zur Meldebestätigung und Geburt der Kinder
"Wurde Ihr Kind nach der Ausstellung der Meldebestätigung und vor Antragstellung geboren, ist eine Geburtsurkunde einzureichen."
4. Selbsterklärung für nicht genehmigungspflichtige Neubauten
"Für nach Maßgabe des Bauordnungsrechts nicht genehmigungspflichtige Neubauvorhaben gilt Folgendes: Liegen Ihnen keine Dokumente der Baubehörde vor, in denen ausdrücklich bestätigt wird, dass mit dem Bauvorhaben frühestens im genannten Zeitraum begonnen werden durfte, ist eine Selbsterklärung (KfW-Formular 600 000 4753) einzureichen, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 lag."
5. Baukindergeld-Auszahlung in den Jahren nach Antragstellung
Der Auszahlungszeitpunkt der Baukindergeld-Raten wurde im neuen Merkblatt konkretisiert: "Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren zum Monatsende desselben Monats wie die Erstauszahlung überwiesen."
Weiterlesen: Last Minute FAQ zum Baukindergeld
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