Hintergrund für die Verlängerung des Baukindergeldes ist, dass Familien mit Kindern, die Förderung beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie können aber viele Antragsteller diese Fristen beim Baukindergeld nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten.
Neue Frist für das Baukindergeld
Deshalb hat das BMI am 23. September 2020 eine Verlängerung des Baukindergeldes um drei Monate angekündigt. Damit endet die Frist für Baugenehmigungen und Kaufverträge am 31. März 2021. Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben gilt, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021, liegen muss.
Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie gestellt werden, und zwar online über das KfW-Zuschussportal. Die Antragsfrist für die Förderung endet dann unverändert am 31. Dezember 2023.
Wegen Corona ungenutzte Haushaltsmittel werden auf 2021 übertragen
Im heute durch das Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr pandemiebedingt ungenutzt bleiben. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.
Stand Baukindergeld August 2020
Zum Ende August 2020 hatten rund 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt. Dadurch sind Mittel in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro gebunden.
Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen werden mit dem Baukindergeld unterstützt: ca. 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt, ca. zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren. Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.
Die häufigsten Fragen & Antworten rund um das Baukindergeld finden Sie in unseren FAQ.
Fragen zum Baukindergeld? Auf www.FragenZumBaukindergeld.de geben unsere Experten Auskunft.
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