Wer zuerst kommt, mahlt zuerst: Familien, die ihr Wohneigentum bereits bezogen haben, sollten jetzt zügig das Baukindergeld beantragen! Die Förderung kann nur noch bis spätestens 31.12.2022 beantragt werden und das auch nur, wenn noch ausreichend Fördermittel vorhanden sind. Von den 9,9 Milliarden Euro Haushaltsmittel sind aktuell noch 180 Millionen Euro abrufbar (Stand 17.11.2022). Die Förderung endet auf jeden Fall 2022, für 2023 stehen keine Fördermittel mehr bereit.
Wer kann das Baukindergeld noch beantragen?
Familien, die zwischen dem 1.1.2018 und 31.3.2021 einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben, und noch bis zum Jahresende einziehen bzw. bereits eingezogen sind, sollten ihren Förderantrag so schnell wie möglich im KfW-Zuschussportal stellen.
Hinweise der KfW zum Baukindergeld
Wie geht es nach dem Baukindergeld mit der Förderung weiter?
Das Bundesbauministerium plant für 2023 eine neue Wohneigentumsförderung mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Der Fokus der Förderung soll auf Familien mit geringerem und mittlerem Einkommen liegen.
Prospekt: Linzmeier Bauelemente GmbH
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