Mit dem BW-e-Solar-Gutschein fördert Baden-Württemberg seit dem 1. Dezember 2021 die Kombination von Elektromobilität und erneuerbarer Energiegewinnung durch Solarenergie. Voraussetzung für 1.000 Euro Förderung ist die Anschaffung eines vollelektrischen Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuges mit höchstens 160 Kilowatt (kW) Motorleistung und eine vorhandene oder geplante Photovoltaik-Anlage. Wird außerdem eine Ladestation an der Wand installiert, gibt es für diese Wallbox zusätzlich 500 Euro Zuschuss – der maximale Zuschuss beträgt damit 1.500 Euro.
Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen und Vereine. Der Gesamtfördertopf beläuft sich auf sechs Millionen Euro. Das reicht für ungefähr 5.000 Anträge.
Anträge können seit dem 1.12.2021 bei der L-Bank gestellt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass E-Auto und Wallbox nicht vor dem 01.12.2021 bestellt wurden. Außerdem muss eine Photovoltaik-Anlage vorhanden sein oder innerhalb von 6 Monaten installiert werden (ab Datum des Zuwendungsbescheids). Die Photovoltaik-Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kW pro gefördertem Fahrzeug aufweisen. Die Förderung gilt für gekaufte und geleaste Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e. Das Fahrzeug muss in Baden-Württemberg zugelassen werden.
Für die Wallbox gilt: Die Versorgung der Wallbox muss durch Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage erfolgen. Sollte der erzeugte Strom hierfür nicht ausreichen, wird der Strom aus erneuerbaren Energien bezogen. Die Beschaffungskosten für die Wallbox müssen mindestens 500 Euro pro Wallbox/je Fahrzeug betragen.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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