Gestiegene Zinsen, hohe Baukosten - der Erwerb von Wohnraum für viele Menschen schwierig geworden. Das Bundesland Hessen greift Bauherren und Immobilienkäufern mit dem sogenannten Hessengeld deshalb beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien unter die Arme. Die Wohneigentumsförderung gilt rückwirkend für alle Käufe, die seit dem 1. März 2024 getätigt wurden. Die Antragstellung für die Förderung soll ab Herbst 2024 möglich sein, bis zum Sommer sollen die genauen Förderbedingungen erarbeitet werden. Erste Eckpunkte hat die hessische Landesregierung jetzt bekannt gegeben:
Wie hoch ist das Hessengeld?
Die Förderung beträgt 10.000 Euro für jeden Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Da die Förderung als Entlastung bei der Grunderwerbsteuer gedacht ist, ist die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer der mögliche Maximalbetrag.
Wer kann das Hessengeld beantragen?
Die Grundvoraussetzungen sind:
Die Wohneigentumsförderung ist sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie möglich, das gilt auch für Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftliche Bauprojekte. Nicht gefördert werden Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück.
Wann können die Förderanträge in Hessen gestellt werden?
Die Antragstellung soll ab Herbst 2024 bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen möglich sein, das Förderprogramm wird ausschließlich online abgewickelt.
Welche Unterlagen werden für die Förderung benötigt?
Nach jetzigem Stand müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Informieren können sich Bauherren und Immobilieneigentümer unter www.hessengeld.de. Allerdings werden die Detailinformationen wohl erst im Sommer 2024 voliegen.
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