Redaktions-Tipp

Update: Förderung für Solarstromspeicher in Sachsen-Anhalt

Maximal 7.500 Euro Zuschuss für private Haushalte

Das erfolgreiche Stromspeicher-Programm in Sachsen-Anhalt ist wieder am Netz: Im Programm "Sachsen-Anhalt SPEICHERT" werden Solarstromspeicher für Privathaushalte mit bis zu 7.500 Euro Zuschuss gefördert. Bis zu 20.000 Euro Zuschuss sind für Mieterstrommodelle möglich. Die Förderung kann bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beantragt werden. Achtung: Aktuell ist das Förderprogramm unterbrochen, Zuschüsse können eventuell 2023 wieder beantragt werden.

Hausdach mit Potovoltaik-AnlageBild größer anzeigen

Möglichst viel Solarstrom selbst nutzen - das gelingt mit einem Solarstromspeicher. Sachsen-Anhalt fördert die Anschaffung jetzt wieder mit Zuschüssen

Foto: aktion pro eigenheim

Update 1.12.2022: Wegen der großen Nachfrage musste das Förderprogramm schon nach wenigen Tagen unterbrochen werden. Wenn der Haushalt 2023 verabschiedet ist, können voraussichtlich wieder Anträge gestellt werden.

Die Details zum Förderprogramm "Sachsen-Anhalt SPEICHERT" zusammengefasst

  • Gefördert werden für Privathaushalte Stromspeicher für Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowattpeak (kWp).
  • Mieterstrommodelle werden bis zu einer installierten Leistung von 100 kWp unterstützt. 
  • Die Photovoltaik-Anlage selbst ist nicht Bestandteil des Förderprogramms. 
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie öffentliche und private Unternehmen, die künftig Mieterstrommodelle anbieten wollen. 
  • Die Förderung von maximal 7.500 Euro für Privathaushalte bzw. von bis zu 20.000 Euro bei Mieterstrommodellen erfolgt in Abhängigkeit von der Größe des installierten Speichers: Bis zu einer Speicherkapazität von 25 Kilowattstunden (kWh) beträgt die Höhe des Zuschusses 300 Euro je kWh, darüber hinaus 200 Euro je kWh. 
  • Wer zusätzlich einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 Kilowatt installiert, erhält einen einmaligen Bonus von bis zu 1.000 Euro. 
  • Förderfähige Speicher müssen über eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh verfügen.

Voraussetzungen für den Batteriespeicher-Zuschuss
Gefördert wird die Anschaffung plus Errichtung eines Solarstromspeichers für Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach. Voraussetzung ist weiterhin, dass gleichzeitig eine neue Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen oder die Leistung einer bestehenden mindestens verdoppelt wird. Zunächst bis Ende 2023 stehen für die Förderung 2,9 Millionen Euro zur Verfügung. Antragstellung und Förderberatung erfolgen über die IB.

Beratungsangebote zur Antragstellung
Die Antragstellung wurde unkompliziert gestaltet. Antragsteller:innen können aber auch die persönliche Beratung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wahrnehmen – auf Wunsch telefonisch, digital oder vor Ort bei einem unserer Partner in den Regionen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt berät landesweit an zwölf Standorten. Termine können unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57 vereinbart werden.

Alle Informationen und Antragsunterlagen gibt es bei der IB Sachsen-Anhalt.

 
 
 
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
 
 
 
 

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