Redaktions-Tipp

Förderkredite für Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg

Förderprogramm für private Solaranlagen und Solarstromspeicher

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) verpflichtet Bauherren beim Wohngebäude-Neubau zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Seit 2023 gilt die Solarpflicht auch für Bestandsgebäude bei der Dachsanierung. Bei der Finanzierung greift Baden-Württemberg privaten Eigentümern unter die Arme und vergibt zinsverbilligte Kredite.

Einfamilienhaus mit Photovoltaik-AnlageBild größer anzeigen

In Baden-Württemberg ist eine Photovoltaik-Anlage beim Neubau Pflicht. Das passende Förderprogramm unterstützt Bauherren bei der Finanzierung

Foto: aktion pro eigenheim

Das Förderprogramm heißt "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" - gefördert wird der Erwerb und die Installation von Photovoltaik-Anlagen an privaten Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten: an Fassaden, auf Garagen, Dächern, Carports oder Freiflächen. Ebenso förderfähig ist die Erweiterung oder Modernisierung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage. In der Nutzung des Solarstroms sind Eigentümer frei in ihrer Entscheidung: Der erzeugte Strom kann sowohl komplett selbst genutzt als auch ganz oder teilweise ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch Altbauten. Wichtig ist nur, dass sich das Wohnhaus in Baden-Württemberg befindet und der Antragsteller eine der Wohneinheiten selbst nutzt.

Kreditförderung für private Photovoltaik-Anlagen

Das Förderprogramm der L-Bank ist für Privatpersonen ausgelegt. Der zinsverbilligte Kredit kann über die Hausbank beantragt werden. Das sind die Eckdaten der Kreditförderung:

  • Kredithöhe ab 5.000 Euro
  • Kreditlaufzeit 10, 20 oder 30 Jahre, tilgungsfrei 1 - 5 Jahre
  • Sollzinsbindung 10 Jahre
  • Gefördert werden die Kosten für Photovoltaik-Anlage, Solarstromspeicher, Planung, Installation und Anschluss, Messeinrichtungen und Wallbox sowie für nötige Bauarbeiten.

Wo kann die Förderung beantragt werden?
Banken und Sparkassen vor Ort beraten zur Förderung. Dort können Eigentümer:innen auch den Förderantrag stellen und den Kreditvertrag abschließen. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen dann aus. Alle Infos und Formulare finden Sie hier.

--> Weiterlesen: Förderung für Wohneigentum in Baden-Württemberg

 
 
 
Quelle: L-Bank
 
 
 
 

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