Wer kann in Bayern eine Eigenheim-Förderung beantragen?
Die bayerische Eigenheim-Förderung richtet sich vor allem an Privatpersonen mit geringem bis durchschnittlichen Einkommen - wer die vorgegebene Einkommensgrenze einhält, kann einen Förderantrag stellen. Für die Berechnung der Einkommensgrenze werden alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen zusammengezählt. Wer nach Abzug der Pauschalen und Freibeträge unter der Einkommensgrenze liegt, erhält eine Förderung für Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf. Die Höhe der Einkommensgrenzen können Sie hier einsehen.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Vor allem die Zuschüsse machen dieses Förderprogramm für Familien mit Kindern attraktiv. Ein weiterer Zuschuss ist möglich, wenn eine Immobilie im Bestand gekauft wird.
Vergeben wird im Wohnungsbauprogramm ein zinsverbilligtes Darlehen zur Finanzierung von Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 30 Prozent, beim Kauf einer Immobilie im Bestand 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der geförderte Wohnraum muss angemessen groß sein. Zusätzlich erhalten Haushalte mit Kindern pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Das gilt sogar dann, wenn bei Antragstellung die Geburt eines oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist.
Darüber hinaus ist zusätzlich zum Darlehen ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro (also maximal 3.000 Euro Zuschuss) möglich beim Kauf von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb). Das gilt auch, wenn das erworbene Haus durch einen Neubau ersetzt wird.
Alle Informationen und Bewilligungsstellen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm finden Sie hier.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
In Zeiten steigender Zinsen ist eine günstige Baufinanzierung Gold wert! Im bayerischen Zinsverbilligungsprogramm erhalten Bauherren und Käufer ein befristet zinsverbilligtes Darlehen. Das Darlehen beträgt bis zu einem Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums. Unterstützt werden auch hier vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen. Möglich sind Darlehensvarianten mit 10- und 15-jähriger Zinsfestschreibung sowie ein Darlehen mit 30-jähriger Zinsfestschreibung (Volltilgung).
Die Förderung muss vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Das sind zum Beispiel Landratsämter oder das zuständige Referat bei kreisfreien Städten. Alle Informationen und Förderrichtlinien finden Sie hier.
--> Wichtig zu wissen: Noch bis Ende 2022 gibt es im Zinsverbilligungsprogramm eine Sonderaktion für Bauherren! Sie können ein Darlehen mit 30 Jahren Laufzeit und Zinsbindung für den Zinssatz eines 15-jährigen Darlehens erhalten. Das bedeutet weniger Zinsen bei längerer Laufzeit und entlastet Bauherren und Käufer damit deutlich. Das Angebot gilt, solange das Sonderkontingent reicht, Bauherren sollten frühzeitig einen Termin bei der Bewilligungsstelle vereinbaren.
Prospekt: Linzmeier Bauelemente GmbH
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