Das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" ist offen für alle Antragsteller – antragsberechtigt sind neben privaten Bauherren auch Investoren und Käufer:innen von neu gebauten Häusern beziehungsweise Wohnungen. Gefördert werden sowohl Wohngebäude (WG) als auch Nichtwohngebäude (NWG). Private Bauherren können ihren Antrag ab März im KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)" stellen.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden sowohl Neubau als auch Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen. Darüber hinaus müssen die Anforderungen der "Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht werden.
Das QNG-Siegel ist schon aus der bisherigen Förderung der Effizienzhaus Nachhaltigkeitsklasse (EH NH) bekannt. Aktuell wurden die Anforderungen weiterentwickelt, das entsprechende QNG-Update 2023 trat am 1.1.2023 in Kraft und gilt bereits für alle Anträge, für die seit Jahresbeginn die Beauftragung der Zertifizierungsstelle erfolgt. Die QNG-Anforderungen enthalten auch die nötigen LCA-Bilanzregeln zur Ökobilanz-Berechnung von Wohngebäuden, die Voraussetzung für das neue Förderprogramm sind.
Gefördert werden zwei Standards: Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
1. Klimafreundliches Wohngebäude:
2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden für Wohngebäude bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert, maximal aber
Für die Beantragung und Baubegleitung ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG muss darüber hinaus eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einbezogen werden.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier.
Familienförderung startet im Juni
Ein weiteres neues Förderprogramm ist für Juni 2023 angekündigt: Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (WEF)" ist eine Neubauförderung für Familien. Für dieses Förderprogramm sollen die oben genannten Kreditbeträge auf bis maximal 240.000 Euro erhöht werden.
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