Das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" ist offen für alle Antragsteller – antragsberechtigt sind neben privaten Bauherren auch Investoren und Käufer:innen von neu gebauten Häusern beziehungsweise Wohnungen. Gefördert werden sowohl Wohngebäude (WG) als auch Nichtwohngebäude (NWG).
Private Bauherren können ihren Antrag seit Anfang März im KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)" stellen.
Zum Start des Förderprogramms am 1. März beginnen die Zinskonditionen für Förderkredite bei sehr günstigen 0,01 %, möglich sind bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung. Die hohe Zinsverbilligung ermöglicht beispielsweise einen effektiven Jahreszins in Höhe von 0,90 % p.a. bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Wer wiederum einen Förderkredit mit einer kurzen Kreditlaufzeit von 10 Jahren bei einer 10-jährigen Zinsbindung beantragt, kann aktuell sogar einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 % p.a. erhalten.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden sowohl Neubau als auch Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen. Darüber hinaus müssen die Anforderungen der "Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht werden.
Das QNG-Siegel ist schon aus der bisherigen Förderung der Effizienzhaus Nachhaltigkeitsklasse (EH NH) bekannt. Aktuell wurden die Anforderungen weiterentwickelt, das entsprechende QNG-Update 2023 trat am 1.1.2023 in Kraft und gilt bereits für alle Anträge, für die seit Jahresbeginn die Beauftragung der Zertifizierungsstelle erfolgt. Die QNG-Anforderungen enthalten auch die nötigen LCA-Bilanzregeln zur Ökobilanz-Berechnung von Wohngebäuden, die Voraussetzung für das neue Förderprogramm sind.
Gefördert werden zwei Standards: Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
1. Klimafreundliches Wohngebäude:
2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden für Wohngebäude bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert, maximal aber
Für die Beantragung und Baubegleitung ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG muss darüber hinaus eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einbezogen werden.
Familienförderung startet im Juni
Ein weiteres neues Förderprogramm ist für Juni 2023 angekündigt: Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (WEF)" ist eine Neubauförderung für Familien.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.