Redaktions-Tipp

Update: KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN)

KfW erlaubt auch wieder Einbau von Kaminöfen

Die Neubau-Förderung im KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" unterstützt den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen. Im Förderprogramm werden Kredite zu günstigen Zinskonditionen vergeben. Grundlage für die Förderung ist der Standard Effizienzhaus 40. Die wichtigsten Infos und Updates zu KfW-Förderung im Programm 297/298.

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Die Förderung im KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" unterstützt Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Immobilien

Foto: aktion pro eigenheim

Update Juni 2024: Nach den FAQ der KfW zum Programm 297/298 haben Bauherren jetzt die Möglichkeit, einen Kaminofen für ihren Neubau zu planen. In den FAQ heißt es: "In einem Klimafreundlichen Neubau dürfen nach Punkt 4 der Tech­nischen Mindest­anforder­ungen Wärme- und Kälte­erzeuger auf Basis von Bio­masse nicht ein­gesetzt werden. Mit Biomasse betriebene Einzel­raum­feuer­stätten (z. B. Kamin­öfen, Koch­herde), die nicht zur Deckung der Heiz­last erforder­lich sind und die nicht in der Bilanzierung des Gebäudes ab­gebildet werden, sind von dem Aus­schluss nicht erfasst und dürfen ein­gesetzt werden."

--> Das heißt für Bauherren: Solange der Kaminofen nicht in die Effizienzhaus-Berechnung einfließt, ist er erlaubt!

Update 1.3.2024: Wichtige Änderung zum Vorhabenbeginn: Ab sofort entfällt die Möglichkeit, bei Vorliegen eines vorab dokumentierten Finanzierungsgespräches den Antrag bis spätestens Baubeginn stellen zu können. Seit dem 1. März 2024 gilt: Erst nachdem der Antrag bei der KfW gestellt wurde, kann der förderunschädliche Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen. (Für alle Vorhaben, bei denen die Möglichkeit des dokumentierten Finanzierungsgesprächs bis 29.02.2024 noch genutzt wurde, können auch nach dem 01.03.2024 weiterhin Anträge nach den alten Regeln zum Vorhabenbeginn gestellt werden.)

Update 18.02.2024: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat darüber informiert, dass das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" am 20.2.2024 wieder geöffnet wird. 762 Millionen Euro stehen für das Förderprogramm 2024 zur Verfügung. Der Endkundenzinssatz für Wohngebäude soll zum Start am 20.2. bei 2,1% liegen und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen.

Update 14.12.2023: Seit dem 14.12.2023 gilt im KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" ein Antragsstopp - die Fördermittel für 2023 sind ausgeschöpft, es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Wer schon eine Zusage von der KfW für einen Förderkredit erhalten hat, ist davon aber nicht betroffen. 
Alle Förderanträge, die bis zum 13.12.2023 bei der KfW eingegangen und noch nicht entschieden sind, können – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und Erfüllung der Fördervoraussetzungen – zugesagt werden. Aktuell ist geplant, dass das Förderprogramm ab Anfang 2024 weitergeführt wird. Wann wieder Anträge bei der KfW gestellt werden können, ist allerdings noch nicht bekannt. Im Programm "Wohneigentum für Familien (WEF)" können weiterhin Anträge gestellt werden.

Update 26.5.2023: Da das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" so gut angenommen wird, wurden die Haushaltsmittel um weitere 888 Millionen Euro aufgestockt. Damit ist die Neubauförderung bis Ende des Jahres gesichert.

Das
Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)"im Überblick
Das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" ist offen für alle Antragsteller – antragsberechtigt sind neben privaten Bauherren auch Investoren und Käufer:innen von neu gebauten Häusern beziehungsweise Wohnungen. Gefördert werden sowohl Wohngebäude (WG) als auch Nichtwohngebäude (NWG).

Private Bauherren können ihren Antrag seit Anfang März 2023 im KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)" stellen.

Zum Start des Förderprogramms am 1. März beginnen die Zinskonditionen für Förderkredite bei sehr günstigen 0,01 %, möglich sind bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung. Die hohe Zinsverbilligung ermöglicht beispielsweise einen effektiven Jahreszins in Höhe von 0,90 % p.a. bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Wer wiederum einen Förderkredit mit einer kurzen Kreditlaufzeit von 10 Jahren bei einer 10-jährigen Zinsbindung beantragt, kann aktuell sogar einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 % p.a. erhalten.

Was genau wird gefördert?
Gefördert werden sowohl Neubau als auch Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen. Darüber hinaus müssen die Anforderungen der "Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht werden.

Das QNG-Siegel ist schon aus der bisherigen Förderung der Effizienzhaus Nachhaltigkeitsklasse (EH NH) bekannt.  Aktuell wurden die Anforderungen weiterentwickelt, das entsprechende QNG-Update 2023 trat am 1.1.2023 in Kraft und gilt bereits für alle Anträge, für die seit Jahresbeginn die Beauftragung der Zertifizierungsstelle erfolgt. Die QNG-Anforderungen enthalten auch die nötigen LCA-Bilanzregeln zur Ökobilanz-Berechnung von Wohngebäuden, die Voraussetzung für das neue Förderprogramm sind.

Gefördert werden zwei Standards: Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

1. Klimafreundliches Wohngebäude:

  • Standard Effizienzhaus 40 (EH 40)
  • An­forderung an die Treibhaus­gas­emissionen des "Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus" müssen erfüllt werden
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt

2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:

  • Das Gebäude verfügt zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).

Wie hoch ist die Förderung?
Es werden für Wohngebäude bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert, maximal aber

  • Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Für die Beantragung und Baubegleitung ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG muss darüber hinaus eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einbezogen werden.

--> Wichtig zu wissen: Die sogenannte "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) kann voraussichtlich ab März 2024 eingereicht werden.

Familienförderung im Juni gestartet
Ein weiteres neues Förderprogramm ist im Juni 2023 gestartet. Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (WEF)" ist eine Neubauförderung für Familien.

 
 
 
Quelle: KfW / BMWSB / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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