Update 26.5.2023: Da
das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" so gut angenommen wird, wurden die Haushaltsmittel um weitere 888 Millionen Euro aufgestockt. Damit ist die Neubauförderung bis Ende des Jahres gesichert.
Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)"im Überblick
Das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" ist offen für alle Antragsteller – antragsberechtigt sind neben privaten Bauherren auch Investoren und Käufer:innen von neu gebauten Häusern beziehungsweise Wohnungen. Gefördert werden sowohl Wohngebäude (WG) als auch Nichtwohngebäude (NWG).
Private Bauherren können ihren Antrag seit Anfang März im KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)" stellen.
Zum Start des Förderprogramms am 1. März beginnen die Zinskonditionen für Förderkredite bei sehr günstigen 0,01 %, möglich sind bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung. Die hohe Zinsverbilligung ermöglicht beispielsweise einen effektiven Jahreszins in Höhe von 0,90 % p.a. bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Wer wiederum einen Förderkredit mit einer kurzen Kreditlaufzeit von 10 Jahren bei einer 10-jährigen Zinsbindung beantragt, kann aktuell sogar einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 % p.a. erhalten.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden sowohl Neubau als auch Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen. Darüber hinaus müssen die Anforderungen der "Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht werden.
Das QNG-Siegel ist schon aus der bisherigen Förderung der Effizienzhaus Nachhaltigkeitsklasse (EH NH) bekannt. Aktuell wurden die Anforderungen weiterentwickelt, das entsprechende QNG-Update 2023 trat am 1.1.2023 in Kraft und gilt bereits für alle Anträge, für die seit Jahresbeginn die Beauftragung der Zertifizierungsstelle erfolgt. Die QNG-Anforderungen enthalten auch die nötigen LCA-Bilanzregeln zur Ökobilanz-Berechnung von Wohngebäuden, die Voraussetzung für das neue Förderprogramm sind.
Gefördert werden zwei Standards: Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
1. Klimafreundliches Wohngebäude:
2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden für Wohngebäude bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert, maximal aber
Für die Beantragung und Baubegleitung ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG muss darüber hinaus eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einbezogen werden.
Wichtig zu wissen: Die sogenannte "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) kann voraussichtlich ab März 2024 eingereicht werden.
Familienförderung im Juni gestartet
Ein weiteres neues Förderprogramm ist im Juni 2023 gestartet. Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (WEF)" ist eine Neubauförderung für Familien.
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