Update 19.1.2023: Neue Zinskonditionen machen die Förderung jetzt noch attraktiver – bis zu 35.000 Euro Ersparnis in zehn Jahren sind möglich. Die Zinsen der KfW-Kredite, die bisher 1,5% unter dem durchschnittlichen Marktniveau lagen, werden nun auf 2% unter Marktzins abgesenkt und sinken damit noch einmal erheblich. Darüber hinaus gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent der Kreditsumme. Insgesamt sind damit aktuell in diesem KfW-Förderprogramm Kreditförderungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und Ersparnisse bis 35.000 Euro möglich.
Förderbedingungen im KfW-Programm für genossenschaftliches Wohnen
Seit Oktober 2022 können Förderanträge im Förderprogramm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)" gestellt werden. Die Förderbedingungen wurden dafür deutlich verbessert. Diese Vorteile gibt es:
Wichtig zu wissen: Der Antrag auf Förderung muss auf jeden Fall vor dem Kauf der Genossenschaftsanteile gestellt werden!
Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
Hintergrund für die Förderung genossenschaftlichen Wohnens
In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Bürger:innen sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft. Am 4. Oktober 2022 ist das von Bund und KfW neu aufgelegte Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestartet.
Die Förderung erfolgt als Kreditförderung - sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein nicht unerheblicher Teil der Darlehensschuld erlassen (15 Prozent Tilgungszuschuss). Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
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