Update 3.2.2026: Seit dem 3.2.2026 gelten deutliche Verbesserungen im Programm 134:
Damit wird es attraktiver, Genossenschaftsanteile zu kaufen oder selbst eine Wohnungsgenossenschaft zu gründen und gemeinsam neu zu bauen. Zusätzlich wurden die Haushaltsmittel in diesem Jahr von 15 Millionen Euro auf 24,9 Millionen Euro aufgestockt.
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Förderbedingungen im KfW-Programm für genossenschaftliches Wohnen
Seit Oktober 2022 können Förderanträge im Förderprogramm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)" gestellt werden. Diese Vorteile gibt es:
--> Wichtig zu wissen: Der Antrag auf Förderung muss auf jeden Fall vor dem Kauf der Genossenschaftsanteile gestellt werden!
Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
Hintergrund für die Förderung genossenschaftlichen Wohnens
In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Bürger:innen sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft. Am 4. Oktober 2022 ist das von Bund und KfW neu aufgelegte Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestartet.
Die Förderung erfolgt als Kreditförderung - sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein nicht unerheblicher Teil der Darlehensschuld erlassen (15 Prozent Tilgungszuschuss). Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
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News und Updates zum KfW-Programm 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Update 19.2.2024: Das KfW-Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)" läuft am 20.2.2024 wieder an. Für
2024 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 15 Millionen Euro bereit, das
ist deutlich mehr als in den Vorjahren (6 Millionen Euro 2022, 9
Millionen Euro 2023). Zum Start 2024 liegt der Zinssatz bei 2 - 2,5 %,
je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen
werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %.
Update 23.11.2023: Die
aktuelle Haushaltssperre betrifft auch die Mittel des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Deshalb hat die KfW
in mehreren Programmen einen Antrags- und Zusagestopp verhängt, es
können keine Anträge mehr gestellt sowie alle
vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden. Das gilt für die
Programme:
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung in den KfW-Programmen Klimafreundicher Neubau und Wohneigentum für Familien läuft weiter, hier können nach wie vor Anträge gestellt werden. Auch bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse in allen Programmen sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Update 1.10.2023: Das KfW-Programm für
genossenschaftliches Wohnen ist am 1.10.2023 mit veränderten
Förderkonditionen neu gestartet: Antragsteller erhalten weiterhin ein
Darlehen über maximal 100.000 Euro, der Tilgungszuschuss beläuft sich
jetzt auf 7,5 Prozent (statt vorher 15 Prozent). Attraktiv ist die
deutliche Zinsverbilligung, die Zinsen starten aktuell bei sensationell
günstigen 0,4 effektiver Jahreszins! (Zum Vergleich: Noch Ende September lag der Zinssatz bei 2,17 % eff.).
Update 21.7.2023: Zum 1.10.2023 ändern sich die Förderkonditionen im Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (134): Der Tilgungszuschuss wird dann von 15 auf 7,5 Prozent reduziert und im Gegenzug die Zinsverbilligung erhöht. Nach Aussage der KfW bleibt die Förderhöhe insgesamt aber in etwa gleich. Der Schwerpunkt der Förderung liegt damit künftig auf günstigen Zinsen.
Die neuen Förderkonditionen gelten für alle Anträge, die ab dem
01.10.2023 bei der KfW eingehen. Parallel dazu wird ein neues Merkblatt
erscheinen, in dem einige Förderbedingungen klarer formuliert und
Förderausschlüsse aufgenommen werden.
Update 19.1.2023: Neue
Zinskonditionen machen die Förderung jetzt noch attraktiver – bis zu
35.000 Euro Ersparnis in zehn Jahren sind möglich. Die Zinsen der
KfW-Kredite, die bisher 1,5% unter dem durchschnittlichen Marktniveau
lagen, werden nun auf 2% unter Marktzins abgesenkt und sinken damit noch
einmal erheblich. Darüber hinaus gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe
von 15 Prozent der Kreditsumme. Insgesamt sind damit aktuell in
diesem KfW-Förderprogramm Kreditförderungen bis zu einer Höhe von
100.000 Euro und Ersparnisse bis 35.000 Euro möglich.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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