Redaktions-Tipp

Update: KfW-Förderung für Genossenschaftsanteile läuft wieder

Antragstellung für Förderkredite seit 20.2.2024 möglich

Viele Genossenschaften bieten sicheren und bezahlbaren Wohnraum. Neben dem klassischen Wohneigentum unterstützt die KfW auch den Kauf von Genossenschaftsanteilen mit Förderkrediten im Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)". Am 20.2.2024 läuft die Förderung wieder an und eine Antragstellung bei der KfW ist wieder möglich. Es stehen deutlich mehr Haushaltsmittel als in den Vorjahren zur Verfügung.

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Das KfW-Programm zum Kauf von Genossenschaftsanteilen steht wieder zur Verfügung

Foto: aktion pro eigenheim

Update 19.2.2024: Das KfW-Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)" läuft am 20.2.2024 wieder an. Für 2024 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 15 Millionen Euro bereit, das ist deutlich mehr als in den Vorjahren (6 Millionen Euro 2022, 9 Millionen Euro 2023). Zum Start 2024 liegt der Zinssatz bei 2 - 2,5 %, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %.

Update 23.11.2023: Die aktuelle Haushaltssperre betrifft auch die Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB). Deshalb hat die KfW in mehreren Programmen einen Antrags- und Zusagestopp verhängt, es können keine Anträge mehr gestellt sowie alle vor­liegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden. Das gilt für die Programme:

--> Wichtig zu wissen: Die Förderung in den KfW-Programmen Klimafreundicher Neubau und Wohneigentum für Familien läuft weiter, hier können nach wie vor Anträge gestellt werden. Auch bereits zugesagte Förder­darlehen und Investitions­zuschüsse in allen Programmen sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.

Update 1.10.2023: Das KfW-Programm für genossenschaftliches Wohnen ist am 1.10.2023 mit veränderten Förderkonditionen neu gestartet: Antragsteller erhalten weiterhin ein Darlehen über maximal 100.000 Euro, der Tilgungszuschuss beläuft sich jetzt auf 7,5 Prozent (statt vorher 15 Prozent). Attraktiv ist die deutliche Zinsverbilligung, die Zinsen starten aktuell bei sensationell günstigen 0,4 effektiver Jahreszins! (Zum Vergleich: Noch Ende September lag der Zinssatz bei 2,17 % eff.).

Update 21.7.2023: Zum 1.10.2023 ändern sich die Förderkonditionen im Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (134): Der Tilgungszuschuss wird dann von 15 auf 7,5 Prozent reduziert und im Gegenzug die Zinsverbilligung erhöht. Nach Aussage der KfW bleibt die Förderhöhe insgesamt aber in etwa gleich. Der Schwerpunkt der Förderung liegt damit künftig auf günstigen Zinsen.  

Die neuen Förderkonditionen gelten für alle Anträge, die ab dem 01.10.2023 bei der KfW eingehen. Parallel dazu wird ein neues Merkblatt erscheinen, in dem einige Förderbedingungen klarer formuliert und Förderausschlüsse aufgenommen werden.

Update 19.1.2023: Neue Zinskonditionen machen die Förderung jetzt noch attraktiver – bis zu 35.000 Euro Ersparnis in zehn Jahren sind möglich. Die Zinsen der KfW-Kredite, die bisher 1,5% unter dem durchschnittlichen Marktniveau lagen, werden nun auf 2% unter Marktzins abgesenkt und sinken damit noch einmal erheblich. Darüber hinaus gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent der Kreditsumme. Insgesamt sind damit aktuell in diesem KfW-Förderprogramm Kreditförderungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und Ersparnisse bis 35.000 Euro möglich.

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Förderbedingungen im KfW-Programm für genossenschaftliches Wohnen
Seit Oktober 2022 können Förderanträge im Förderprogramm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)" gestellt werden. Die Förderbedingungen wurden dafür deutlich verbessert. Diese Vorteile gibt es:

  • Der Höchstbetrag für die Förderung beträgt 100.000 Euro mit bundesverbilligtem Zinssatz.
  • Hoher Tilgungszuschuss: 15 Prozent des Kredits müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Die maximale Kreditlaufzeit wurde auf 35 Jahre verlängert.

Wichtig zu wissen: Der Antrag auf Förderung muss auf jeden Fall vor dem Kauf der Genossenschaftsanteile gestellt werden!

Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.

Hintergrund für die Förderung genossenschaftlichen Wohnens
In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Bürger:innen sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft. Am 4. Oktober 2022 ist das von Bund und KfW neu aufgelegte Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestartet.

Die Förderung erfolgt als Kreditförderung - sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein nicht unerheblicher Teil der Darlehensschuld erlassen (15 Prozent Tilgungszuschuss). Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro. 

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim / KfW / Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
 
 
 
 

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