Redaktions-Tipp

Effizienzhaus NH-Klasse: Nachhaltigkeits-Kriterien sind Pflicht

Nachhaltiges Bauen ist Bedingung für KfW-Förderung

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird erstmals der nachhaltige Hausbau gefördert. Inzwischen ist das Effizienzhaus Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) sogar der einzige Standard, der noch gefördert wird. Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über das gebäudebezogene "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). Doch was sind die Kriterien, die ein Haus für die Förderung erfüllen muss? Ein Überblick.

Modernes Einfamilienhaus mit SolaranlageBild größer anzeigen

Flächenverbrauch, Recycling-Möglichkeiten, Barrierefreiheit, Wohnkomfort im Sommer - für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) kommt alles auf den Prüfstand

Foto: aktion pro eigenheim

Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe ist, dass beim Hausbau allgemeine und besondere Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden erfüllt werden.

In der Effizienzhaus 40 NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse) ist bis Ende Februar 2023 noch eine KfW-Förderung möglich: Der maximale Kreditbetrag beträgt 150.000 Euro und der Tilgungszuschuss 12,5 Prozent.
Effizienzhaus 40 NH-Klasse --> 12,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten --> maximal 18.750 Euro Tilgungszuschuss

Das sind die relevanten Nachhaltigkeits-Kriterien:

Flächeninanspruchnahme: Reduzierung des Flächenverbrauchs, Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft, Geringhaltung zusätzlicher Bodenversiegelung und Ausschöpfung von Entsiegelungspotenzialen
Ressourceninanspruchnahme und Wirkungen auf die globale Umwelt: Schonung natürlicher Ressourcen und der Begrenzung negativer Wirkungen auf die Umwelt
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Möglichkeit zur Anpassung an sich ändernde Nutzerbedürfnisse und Nutzungsbedingungen

Trinkwasserbedarf in der Nutzungsphase: Bewertung des Wasserbedarfs eines Gebäudes in der Nutzungsphase mit dem Ziel der Schonung natürlicher Ressourcen
Rückbau-und Recyclingfreundlichkeit: langlebiges und anpassbares Bauwerk mit dem Ziel geschlossener bzw. verlangsamter Stoffkreisläufe
Risiken für Gesundheit und Umwelt: Ausschluss bzw. Begrenzung von Baustoffen, die aufgrund ihres Schadstoffgehalts oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Außenluft darstellen sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen Handwerker, Nutzer und Besucher sowie Anwohner oder Belastungen der Innenraumluft verursachen können

Barrierefreiheit: Barrierefreiheit auf dem Grundstück, bei den Zugängen zum Gebäude, in den öffentlichen Verkehrsflächen sowie ausgewählten Nutzungsbereichen mit dem Ziel der Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung und der vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen für Menschen mit Einschränkungen
Schaffung von Voraussetzungen für Bewirtschaftung: Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung, z.B. über Wartungs- und Instandhaltungsplan
Flächeneffizienz: Bewertung der Qualität der Grundrisslösung im Hinblick auf die effiziente Nutzung bebauter Flächen

Erfüllung von Nutzeranforderungen: Sicherstellung einer hohen Nutzerzufriedenheit
Thermischer Komfort:  Sommerlicher Wärmeschutz mit dem Ziel der Sicherung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Nutzerzufriedenheit.
Visueller Komfort: Versorgung mit Tageslicht und Kunstlicht sowie Sichtbeziehungen
Schallschutz: Schutz vor den unerwünschten Wirkungen von Schall, Sicherung von Gesundheit sowie Privatheit und Vertraulichkeit

Nachhaltige Beschaffung: Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in den Lieferketten, Einhaltung von Menschenrechten sowie des Arbeits- und Umweltschutzes sowie der Schonung natürlichen Ressourcen. Mindestens 50 Prozent der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft (PEFC, FSC) stammen.
Lebenszykluskosten: Wirtschaftlicher Umgang mit finanziellen Ressourcen
Qualität der Projektvorbereitung: Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern
Qualitätskontrolle der Bauausführung: Durchführung von Prüf- und Messverfahren zur Bestätigung des Erreichens von Planungszielen und Feststellung der Mangelfreiheit des Gebäudes

An wen können sich Bauherren wenden für einen Hausbau mit Nachhaltigkeits-Siegel?
Bauherren, die ein Fertighaus kaufen wollen: Einige Fertighaushersteller haben Haustypen im Angebot, die mit Nachhaltigkeitssiegeln zertifiziert sind. Bauherren können sich dort entsprechend zu förderfähigen Hausvarianten beraten lassen.

Bauherren, die individuell bauen: Wer sein Haus individuell plant und baut, braucht einen Nachhaltigkeits-Experten, der sich um die Zertifizierung und Erfüllung der geforderten Standards kümmert. Für eine Zertifzierung können sich Bauherren an Zertifzierungstellen werden und dort nach Experten fragen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser in Frage kommen das Siegel "DGNB Neubau Kleine Wohngebäude" der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.) und das "Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau" vom Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen.

Was kostet die Zertifizierung und gibt es dafür eine Förderung?

DGNB Neubau Kleine Wohngebäude: Das Zertifikat für ein Einfamilienhaus mit max. zwei Vollgeschossen kostet 1.000 Euro. Dazu kommen die Kosten für den Experten (DGNB-Auditor).

Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau: Die Zertifizierungsgebühren betragen hier für ein Einfamilienhaus 595 Euro, dazu kommen noch die Honorarkosten für den Experten (BNK-Auditor).

Diese Zertifzierungkosten (Zertifikat + Honorarkosten für den Auditor) sind förderfähig. Der Zuschuss für die Nachhaltigkeitszertifizierung wird direkt mit dem Förderantrag im Programm "BEG Wohngebäude - Kredit Effizienzhaus (261)" mitbeantragt, es ist keine zusätzliche Antragstellung nötig. Der Zuschuss deckt 50 Prozent der Kosten ab - maximal sind 5.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit im Ein- und Zweifamilienhaus möglich.

Weitergehende Informationen zum QNG-Label finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim / Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
 
 
 
 

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