Redaktions-Tipp

Wohneigentum für Familien: KfW-Förderprogramm mit Kreditförderung

Alles zu Förderhöhe, Antragstellung und Nachweise

Wohneigentum für Familien (WEF) - so heißt das Förderprogramm der KfW für Familien. Ziel der Förderung ist, Familien mit geringem bis mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf von neuem, selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum zu unterstützen. Seit dem 1. März 2024 gibt es im Programm auch eine 20-jährige Zinsbindungsfrist für Förderkredite, so dass Familien mehr Planungssicherheit haben. Ein Überblick zu Förderhöhe, Antragstellung und Nachweisen.

Ziegelrohbau - Baustelle mit KindernBild größer anzeigen

Wohneigentum für Familien (WEF) - das Förderprogramm der KfW soll Familien das Eigenheim ermöglichen

Foto: aktion pro eigenheim

Update 1.3.2024: Zum 1. März 2024 hat die KfW im Programm "Wohneigentum für Familien (WEF) 300" eine 20-jährige Zinsbindung eingeführt. So können Familien von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren. Diese Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:

  • Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
  • Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung

Die Zinskonditionen liegen zum Start im März 2024 zwischen 2,38 und 2,94 effektiver Jahreszins.

--> Wichtig zu wissen zum Vorhabenbeginn: Ab sofort entfällt auch die Möglichkeit, bei Vorliegen eines vorab dokumentierten Finanzierungsgespräches den Antrag bis spätestens Baubeginn stellen zu können. Jetzt gilt: Erst nachdem der Antrag bei der KfW gestellt wurde, kann der förderunschädliche Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen. (Für alle Vorhaben, bei denen die Möglichkeit des dokumentierten Finanzierungsgesprächs bis 29.02.2024 noch genutzt wurde, können auch nach dem 01.03.2024 weiterhin Anträge nach den alten Regeln zum Vorhabenbeginn gestellt werden.)

Update 30.1.2024: Aktuellen Nachrichten nach will das Bundesbauministerium die Förderbedingungen im Programm "Wohneigentum für Familien (WEF)" nochmals verbessern. Bisher konnten sich Familien die günstigen Zinskonditionen für maximal 10 Jahre sichern. Ab März 2024 soll nun eine 20-jährige Zinsbindungsfrist eingeführt werden. Dann erhalten Familien die günstigen Zinsen für eine doppelt so lange Zeit und damit mehr finanzielle Planbarkeit.

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Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (WEF)" hat bei der KfW die Programmnummer 300. Der Zinssatz im Januar 2024: 0,58 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung). Das ist deutlich unter dem aktuellen Marktniveau, so dass für Familien hohe Ersparnisse möglich sind. Und das sind die Eckpunkte der Förderung:

Wer kann die Wohneigentums-Förderung für Familien beantragen?
Die Förderung kann beantragt werden von Privatpersonen,

  • die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben
  • die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 Prozent Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen
  • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet,
  • die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen und
  • die kein Baukindergeld des Bundes (KfW-Zuschussprogramm 424) in Anspruch genommen haben

Welche Gebäude sind förderfähig?
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude. Passend zur Neubau- Förderung "Klimafreundlicher Neubau" sind zwei Förderstufen vorgesehen:

  1. Klimafreundliches Wohngebäude: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" sind erfüllt.
  2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie alle Anforderungen an das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) sind erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.


Gefördert wird maximal eine Wohneinheit. Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Materialkosten aus Eigenleistungen. Es gelten die gleichen "Technischen Mindestanforderungen" sowie die "Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" wie beim Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298).

Wie hoch ist die Förderung im Programm "Wohneigentum für Familien"?
Familien werden mit zinsgünstigen Krediten gefördert - so kann in Zeiten, wo die Bauzinsen auf mehr als 4 Prozent gestiegen sind, am meisten gespart werden. Der maximale Kreditbetrag ist abhängig vom Gebäude und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben.

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG":

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro

Mit welchen Förderprogrammen kann die neue Familienförderung kombiniert werden?
Kombiniert werden kann die Wohneigentumsförderung für Familien mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124), wenn die Gesamtförderung die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombiniert werden kann die Förderung mit dem Programm "Klimafreundlicher Neubau KfN - 297/298".

Wann muss der Förderkredit beantragt werden?
Die Förderung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder beim Ersterwerb vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden.
Der Kredit kann alternativ bis spätestens zum Beginn der Bauarbeiten vor Ort beantragt werden, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags bzw. eines Kaufvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat.

Welche Nachweise benötigen Familien?
Das Vorhaben muss von einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz begleitet werden, für die zweite Förderstufe muss die QNG-Zertifizierung vorliegen. Darüber hinaus sind folgende Nachweise nötig:

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung (Bei Antragstellung 2023 sind das die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2021 und 2020)
  • Geburtsurkunde für alle eigenen und angenommenen Kinder, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben
  • Meldebestätigung, aus der das Datum des Einzugs hervorgeht und, dass die finanzierte Wohneinheit als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt wird
  • Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass die Antragstellenden und deren im Haushalt wohnenden Ehe- und Lebenspartner zu mindestens 50 Prozent Eigentümer der finanzierten Wohneinheit sind

Wann kann die sogenannte "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) eingereicht werden?
Die Einreichung der BnD wird voraussichtlich ab März 2024 möglich sein.

Baukindergeld 2.0?
Auch wenn zum Start der neuen Familienförderung oft Baukindergeld-Vergleiche bemüht werden - mit dem Baukindergeld hat die aktuelle Wohneigentumsförderung nicht viel gemein, abgesehen davon, dass die Förderung mit Anzahl der Kinder im Haushalt steigt. Förderung ausschließlich von Neubau, Kredit statt Zuschuss, eine niedrigere Grenze für das Haushaltseinkommen und eine Antragstellung bereits vor Start des Bauvorhabens statt nach Fertigstellung unterscheiden die WEF-Förderung deutlich vom Baukindergeld.

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Nachrichten und Updates zum Programm Wohneigentum für Familien (WEF)

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Update 25.9.2023: Auf dem Wohnungsbaugipfel im Bundeskanzleramt hat die Bundesregierung eine Ausweitung der Bauförderung bekannt gegeben. Das betrifft unter anderem das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) - hier sollen die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro angehoben werden. Gleichzeitig steigt die Einkommensgrenze von 60.000 Euro im Jahr auf 90.000 Euro im Jahr. Damit soll das Programm für mehr Familien nutzbar sein. Diese neuen Kreditbeträge sind geplant

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG":

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro

Ab 16. Oktober 2023 wird die verbesserte Förderung gelten.

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Update 10.8.2023: Mit 104 gestellten und 99 bewilligten Förderanträgen in den ersten zwei Monaten fällt die Bilanz der neuen Förderung eher mager aus. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen will sich deshalb mit der KfW zusammensetzen, um Veränderungen an den Programmbedingungen vorzunehmen und die Förderung attraktiver zu machen.

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Update 1.6.2023: Der Zinssatz zum Programmstart liegt bei 1,25 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung). Das sind rund 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau, so dass für eine Familie mit zwei Kindern insgesamt Ersparnisse von über 40.000 Euro möglich sind.

 
 
 
Quelle: KfW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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