Wichtig zu wissen: Aktuell befindet sich die Förderrichtlinie noch in der Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien. Es kann also bis zum Förderstart noch Änderungen an den hier genannten Punkten geben. Das neue Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (WEF)" hat bei der KfW die Programmnummer 300.
Wer kann die neue Wohneigentumsförderung für Familien beantragen?
Die Förderung kann beantragt werden von Privatpersonen,
Welche Gebäude sind förderfähig?
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude. Passend zur Neubau- Förderung "Klimafreundlicher Neubau" sind zwei Förderstufen vorgesehen:
Gefördert wird maximal eine Wohneinheit. Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Materialkosten aus Eigenleistungen. Es gelten die gleichen "Technischen Mindestanforderungen" sowie die "Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" wie beim Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298).
Wie hoch ist die Förderung im Programm "Wohneigentum für Familien"?
Familien werden mit zinsgünstigen Krediten gefördert - so kann in Zeiten, wo die Bauzinsen auf 4 Prozent gestiegen sind, am meisten gespart werden. Der maximale Kreditbetrag ist abhängig vom Gebäude und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben.
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG":
Mit welchen Förderprogrammen kann die neue Familienförderung kombiniert werden?
Kombiniert werden kann die Wohneigentumsförderung für Familien mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124), wenn die Gesamtförderung die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombiniert werden kann die Förderung mit dem Programm "Klimafreundlicher Neubau KfN - 297/298".
Wann muss der Förderkredit beantragt werden?
Die Förderung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder beim Ersterwerb vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden.
Der Kredit kann alternativ bis spätestens zum Beginn der Bauarbeiten vor Ort beantragt werden, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags bzw. eines Kaufvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat.
Welche Nachweise benötigen Familien?
Das Vorhaben muss von einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz begleitet werden, für die zweite Förderstufe muss die QNG-Zertifizierung vorliegen. Darüber hinaus sind folgende Nachweise nötig:
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