Redaktions-Tipp

Wohneigentum für Familien - erste Infos für die Förderung ab Juni

Förderhöhe, Antragstellung und Nachweise

Wohneigentum für Familien (WEF) - so heißt das neue Förderprogramm der KfW, das am 1. Juni 2023 an den Start geht. Ziel der Förderung ist, Familien mit geringem bis mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf von neuem, selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum zu unterstützen. Erste Eckpunkte des neuen Förderprogramms zu Förderhöhe, Antragstellung und Nachweisen wurden jetzt bekannt. Ein Überblick.

Ziegelrohbau - Baustelle mit KindernBild größer anzeigen

Wohneigentum für Familien (WEF) - das neue Förderprogramm der KfW startet im Juni

Foto: aktion pro eigenheim

Wichtig zu wissen: Aktuell befindet sich die Förderrichtlinie noch in der Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien. Es kann also bis zum Förderstart noch Änderungen an den hier genannten Punkten geben. Das neue Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (WEF)" hat bei der KfW die Programmnummer 300.

Wer kann die neue Wohneigentumsförderung für Familien beantragen?
Die Förderung kann beantragt werden von Privatpersonen,

  • die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben
  • die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 Prozent Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen
  • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet,
  • die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen und
  • die kein Baukindergeld des Bundes (KfW-Zuschussprogramm 424) in Anspruch genommen haben

Welche Gebäude sind förderfähig?
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude. Passend zur Neubau- Förderung "Klimafreundlicher Neubau" sind zwei Förderstufen vorgesehen:

  1. Klimafreundliches Wohngebäude: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" sind erfüllt.
  2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie alle Anforderungen an das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) sind erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.


Gefördert wird maximal eine Wohneinheit. Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Materialkosten aus Eigenleistungen. Es gelten die gleichen "Technischen Mindestanforderungen" sowie die "Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" wie beim Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298).

Wie hoch ist die Förderung im Programm "Wohneigentum für Familien"?
Familien werden mit zinsgünstigen Krediten gefördert - so kann in Zeiten, wo die Bauzinsen auf 4 Prozent gestiegen sind, am meisten gespart werden. Der maximale Kreditbetrag ist abhängig vom Gebäude und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben.

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":

  • 1 oder 2 Kinder: 140.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 165.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 190.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG":

  • 1 oder 2 Kinder: 190.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 215.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 240.000 Euro

Mit welchen Förderprogrammen kann die neue Familienförderung kombiniert werden?
Kombiniert werden kann die Wohneigentumsförderung für Familien mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124), wenn die Gesamtförderung die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombiniert werden kann die Förderung mit dem Programm "Klimafreundlicher Neubau KfN - 297/298".

Wann muss der Förderkredit beantragt werden?
Die Förderung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder beim Ersterwerb vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden.
Der Kredit kann alternativ bis spätestens zum Beginn der Bauarbeiten vor Ort beantragt werden, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags bzw. eines Kaufvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat.

Welche Nachweise benötigen Familien?
Das Vorhaben muss von einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz begleitet werden, für die zweite Förderstufe muss die QNG-Zertifizierung vorliegen. Darüber hinaus sind folgende Nachweise nötig:

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung
  • Geburtsurkunde für alle eigenen und angenommenen Kinder, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben
  • Meldebestätigung, aus der das Datum des Einzugs hervorgeht und, dass die finanzierte Wohneinheit als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt wird
  • Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass die Antragstellenden und deren im Haushalt wohnenden Ehe- und Lebenspartner zu mindestens 50 Prozent Eigentümer der finanzierten Wohneinheit sind
 
 
 
Quelle: KfW
 
 
 
 

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