Redaktions-Tipp

Förderung für die Umnutzung und Umwidmung

Mit Förderkredit oder Zuschuss Nicht-Wohnraum umbauen

Fehlendes Bauland macht Familien kreativ: Eine Scheune auf dem Grundstück der Eltern, ein landwirtschaftliches Gebäude, ein Bürohaus, eine Lagerhalle - sie alle können zu Wohnraum umgebaut werden. Doch Aufwand und Kosten dafür sind hoch! Damit solche Wohnwünsche dennoch wahr werden können, stellen KfW und BAFA eine Förderung für so genannte Umnutzungen und Umwidmungen zur Verfügung.

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Schuppen oder Scheune sollen zu Wohnraum werden? Förderung hilft Eigentümer:innen bei der Finanzierung

Foto: aktion pro eigenheim

Für die Umnutzung / Umwidmung - also den Umbau von Nicht-Wohngebäuden zu Wohnraum - stellen KfW und BAFA Förderkredite und Zuschüsse zur Verfügung. Welches Förderprogramm Eigentümer:innen aber genau nutzen können hängt davon ab, ob das Nicht-Wohngebäude vorher beheizt war oder nicht:

  1. Für den Umbau unbeheizter Gebäude wie Scheune, Stall oder Lagerhalle können Eigentümer einen günstigen Förderkredit im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261" der KfW beantragen. Alternativ ist ein Zuschuss "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Zuschuss 461" möglich. Gefördert wird das Vorhaben wie ein Neubau.
  2. Für den Umbau beheizter Gebäude wie Gewerbeimmobilien, Bürohäuser kommen die gleichen Förderprogramme für Zuschuss und Förderkredit in Frage. Aber: Gefördert wird in diesem Fall wie eine Sanierung! Als Alternative steht hier die Förderung von Einzelmaßnahmen durch KfW und BAFA bereit.

zu 1. Umwidmung / Umnutzung von Scheune, Stall oder Lagerhalle (unbeheizte Nicht-Wohngebäude) - Neubau-Förderung
Eine Förderung der KfW ist nur möglich, wenn zu einem Effizienzhaus umgebaut wird. Dafür steht je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard ein Förderkredit (Programm 261) von maximal 120.000 Euro bzw. 150.000 Euro in der EE/NH-Klasse zur Verfügung. Für Bauherren lohnt es sich, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, denn sie müssen dank Tilgungszuschuss weniger zurückzahlen. Alternativ ist zu den gleichen Konditionen ein reiner Zuschuss möglich (Programm 461). Der (Tilgungs)Zuschuss richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Niveau:

  • Effizienzhaus 40 Plus --> 25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten --> maximal 37.500 Euro (Tilgungs)Zuschuss
  • Effizienzhaus 40 --> 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten --> maximal 24.000 Euro (Tilgungs)Zuschuss
  • Effizienzhaus 40 EE-Klasse oder NH-Klasse --> 22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten --> maximal 33.750 Euro (Tilgungs)Zuschuss
  • Effizienzhaus 55 --> 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten --> maximal 18.000 Euro (Tilgungs)Zuschuss
  • Effizienzhaus 55 EE-Klasse oder NH-Klasse --> 17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten --> maximal 26.250 Euro (Tilgungs)Zuschuss

zu 2. Umwidmung / Umnutzung von Gewerbeimmobilien und Bürohäusern (beheizte Nicht-Wohngebäude) - Sanierungsförderung
Ist das Nicht-Wohngebäude schon beheizt, wird die Umwidmung wie eine Sanierung gefördert. Eigentümer:innen haben dann vier Optionen für die Förderung:

  • Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus im KfW-Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261"
  • Zuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus im KfW-Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Zuschuss 461"
  • Förderkredit für einzelne Sanierungsmaßnahmen im KfW-Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude Einzelmaßnahmen, Kredit 262"
  • Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen vom BAFA.

Sanierung zum Effizienzhaus mit Förderkredit oder Zuschuss: Der Kreditrahmen bzw. die Höhe der föderfähigen Kosten für eine Umwidmung beträgt maximal 120.000 Euro für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, maximal 150.000 Euro für ein Effizienzhaus EE-Klasse. Maximal 75.000 (Tilgungs)Zuschuss sind hier möglich! Hier gibt es einen Überblick über die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus.

Zuschuss oder Kredit für einzelne Sanierungsmaßnahmen: Alternativ können Eigentümer:innen die Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen wählen. Je nach Maßnahme sind 20 bis 55 Prozent (Tilgungs)Zuschuss für die Umwidmung möglich.

Wer darüber hinaus bei der Sanierung noch auf Barrierefreiheit achtet, kann auch die Förderung der KfW im Programm Altersgerecht Umbauen (159 Kredit, Barrierereduzierung 455-B Zuschuss) nutzen.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim / KfW
 
 
 
 

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    KfW-Zuschussportal für Sanierungs- und Bau-Förderung: Anmeldung Video: KfW
 
 

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