Für die Umnutzung / Umwidmung - also den Umbau von Nicht-Wohngebäuden zu Wohnraum - stellen KfW und BAFA Förderkredite und Zuschüsse zur Verfügung. Welches Förderprogramm Eigentümer:innen aber genau nutzen können hängt davon ab, ob das Nicht-Wohngebäude vorher beheizt war oder nicht:
zu 1. Umwidmung / Umnutzung von Scheune, Stall oder Lagerhalle (unbeheizte Nicht-Wohngebäude) - Neubau-Förderung
Eine Förderung der KfW ist nur möglich, wenn zu einem Effizienzhaus umgebaut wird. Diese Varianten stehen zur Verfügung:
zu 2. Umwidmung / Umnutzung von Gewerbeimmobilien und Bürohäusern (beheizte Nicht-Wohngebäude) - Sanierungsförderung
Ist das Nicht-Wohngebäude schon beheizt, wird die Umwidmung wie eine Sanierung gefördert. Eigentümer:innen haben dann diese Optionen für die Förderung:
Sanierung zum Effizienzhaus mit Förderkredit oder Zuschuss: Der Kreditrahmen bzw. die Höhe der föderfähigen Kosten für eine Umwidmung beträgt maximal 120.000 Euro für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, maximal 150.000 Euro für ein Effizienzhaus EE-Klasse. Maximal 40 Prozent Förderung sind hier möglich! Hier gibt es einen Überblick über die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus.
Zuschuss oder Kredit für einzelne Sanierungsmaßnahmen: Alternativ können Eigentümer:innen die Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen wählen. Ansprechpartner sind hier BAFA und beim Heiungstausch ab 2024 auch die KfW.
Wer darüber hinaus bei der Sanierung noch auf Barrierefreiheit achtet, kann auch die Förderung der KfW im Programm Altersgerecht Umbauen (159 Kredit, Barrierereduzierung 455-B Zuschuss) nutzen.
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