Um die Förderung zu vereinfachen und zu bündeln, werden die vielen aktuell bestehenden Förderprogramme zu drei Teilprogrammen zusammengefasst. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht dann noch aus diesen Programmen:
Alle Programme soll es im Laufe des Jahres 2021 in einer Zuschussvariante (zu beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) und einer Kreditvariante (zu beantragen bei der KfW) geben.
Zeitplan für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Geplant ist, dass die BEG EM (für Einzelmaßnahmen) im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA startet. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant. 2023 übernimmt das BAFA dann komplett die Vergabe der Zuschüsse.
Was ändert sich mit der neuen Förderung für Bauherren?
Die Richtlinien für die neue Förderung werden Ende 2020 veröffentlicht, aber an der Höhe der Förderung wird wohl kaum etwas ändern, weil die Fördersätze 2020 schon angepasst und erhöht wurden. Neu wird aber sein, dass der besondere Einsatz von erneuerbaren Energien und besonders nachhaltige Bauvorhaben mit einer Extra-Förderung belohnt werden. Für alle Förderungen können Bauherren und Eigentümer künftig zwischen Zuschuss und Kredit wählen. Aber: Die Einzelförderung für Wärmepumpen im Neubau entfällt! Für Bauherren bleibt die KfW-Förderung im Neubau.
Die geplanten Änderungen im Überblick:
Update 3.12.2020: Noch bis zum 31.12.2020 können im KfW-Programm 430 Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Ab dem 2.1.2021 ist das BAFA für diese Anträge zuständig.
Update 4.12.2020: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Bundesförderung BEG veröffentlicht. Hier geht es zu den FAQ.
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