04.12.2020
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Update: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet 2021

Förderung von KfW und BAFA wird neu geordnet

Anfang 2021 soll sie an den Start gehen: die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)". Damit werden die Förderprogramme von KfW und BAFA zusammengefasst und neu organisiert. Was das für Bauherren bedeutet und was sich bei der Förderung ändert, haben wir hier zusammengestellt.

Neubau mit EuroscheinenBild größer anzeigen

Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" soll die Förderprogramme von KfW und BAFA zusammenfassen und vereinfachen

Foto: aktion pro eigenheim

Um die Förderung zu vereinfachen und zu bündeln, werden die vielen aktuell bestehenden Förderprogramme zu drei Teilprogrammen zusammengefasst. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht dann noch aus diesen Programmen:

  • BEG WG = Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden
  • BEG NWG = Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
  • BEG EM = Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Alle Programme soll es im Laufe des Jahres 2021 in einer Zuschussvariante (zu beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) und einer Kreditvariante (zu beantragen bei der KfW) geben.

Zeitplan für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Geplant ist, dass die BEG EM (für Einzelmaßnahmen) im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA startet. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant. 2023 übernimmt das BAFA dann komplett die Vergabe der Zuschüsse.

Was ändert sich mit der neuen Förderung für Bauherren?
Die Richtlinien für die neue Förderung werden Ende 2020 veröffentlicht, aber an der Höhe der Förderung wird wohl kaum etwas ändern, weil die Fördersätze 2020 schon angepasst und erhöht wurden. Neu wird aber sein, dass der besondere Einsatz von erneuerbaren Energien und besonders nachhaltige Bauvorhaben mit einer Extra-Förderung belohnt werden. Für alle Förderungen können Bauherren und Eigentümer künftig zwischen Zuschuss und Kredit wählen. Aber: Die Einzelförderung für Wärmepumpen im Neubau entfällt! Für Bauherren bleibt die KfW-Förderung im Neubau.

Die geplanten Änderungen im Überblick:

  • Das Effizienzhaus 115 soll bei der Sanierungsförderung entfallen, dafür wird das Effizienzhaus 40 auch für die Sanierung eingeführt.
  • Der besondere Einsatz von erneuerbaren Energien (Sanierung und Neubau) oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung (nur Neubau) sollen mit einer höheren Effizienzhaus-Förderung belohnt werden.
  • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz sollen beim Effizienzhaus Denkmal wegfallen.
  • Neu sollen Smart Home Systeme als Einzelmaßnahme gefördert werden und Sonnenschutzsystemen auch ohne Fenstertausch.
  • Erhöhung der Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten.
  • Für die Förderung inklusive Baubegleitung soll nur noch eine Antragstellung erforderlich sein. Außerdem wird die Förderung für die Baubegleitung wohl erhöht: Förderfähige Kosten sollen künftig  bis zu 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sein. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten gibt es bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 20.000 Euro.
  • Die Einzelförderung für Wärmepumpen im Neubau entfällt.

Update 3.12.2020: Noch bis zum 31.12.2020 können im KfW-Programm 430 Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Ab dem 2.1.2021 ist das BAFA für diese Anträge zuständig.

Update 4.12.2020: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Bundesförderung BEG veröffentlicht. Hier geht es zu den FAQ.

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Quelle: aktion pro eigenheim / KfW / Öko-Zentrum NRW
 
 
 
 

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