Achtung: Diese Förderung entfällt ab dem 1.1.2021! Der Einsatz von Wärmepumpen in Neubauten wird ab 2021 nur noch im Rahmen der KfW-Effizienzhäuser gefördert.
Heizungsanlagen im Neubau werden nur selten gefördert, aber das BAFA macht eine Ausnahme für besonders effiziente Wärmepumpen. Die Zuschüsse können für Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen oder Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz beantragt werden. Nicht förderfähig sind Luft/Luft-Wärmepumpen und Warmwasserwärmepumpen.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Wärmepumpe im Neubau?
Wärmepumpen im Neubau werden mit einem Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Voraussetzungen für die Förderung
Wärmepumpen im Neubau müssen für den BAFA-Zuschuss eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine verbesserte Systemeffizienz aufweisen
Zusätzlich muss ein Qualitätscheck der Wärmepumpe nach einem Betriebsjahr vertraglich gewiesen werden. Als Wärmeverteilsystem müssen Flächenheizungen eingesetzt werden. Eine Liste der Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis finden Sie hier.
So beantragen Bauherren die BAFA-Förderung für Wärmepumpen
Der Antrag beim BAFA muss schon gestellt werden, bevor der Auftrag an den Installateur vergeben wird. Dazu gehören der Antrag, ein detailliertes Angebot sowie die Berechnung der Jahresarbeitszahl. Die voraussichtliche Höhe der Kosten sollte mit einem Puffer versehen werden (großzügig aufrunden).
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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